Dortmund. Rote Augen beim Bräutigam, der auch noch mit krummen Beinen dasteht - das Urteil war eindeutig: So schlechte Bilder muss man nicht bezahlen. Ein frischgebackenes Ehepaar durfte das „Rundum-Glücklich-Paket” einer Fotoagentur zurückgeben.
Mal war der Brautstrauß abgeschnitten, mal hatte der Bräutigam rote Augen. Es waren keine tollen Fotos, die der Mitarbeiter eines mittlerweile in Dortmund ansässigen Studios vom schönsten Tag des jungen Glücks schoss. Wegen der miesen Qualität bekommt das Paar nun den Kaufpreis von 400 Euro zurück.
So lautet das Urteil des Amtsgerichtes Herne. Außerdem bekommt das Brautpaar für die entstandenen Kosten weitere 102 Euro erstattet. Für die prachtvolle Hochzeit auf Schloss Horst in Gelsenkirchen hatte sich das Paar für das „Rundum-Glücklich-Paket” entschieden. Etwa 60 bis 80 Fotos in drei verschiedenen Größen wurden vereinbart. Doch bereits bei einer ersten Durchsicht der gelieferten CD mit rund 200 Fotos war für den Bräutigam klar: „Das sieht nicht gut aus.”
"Glückliches Lachen rettet nicht"
Die Chefin des Unternehmens, so erzählte der Bräutigam, habe damals einen Mitarbeiter geschickt, einen hauptberuflichen Verwaltungsangestellten. Ein Gutachter kam im Prozess zu dem Ergebnis, dass diese Fotos nicht zumutbar sind. Unter anderem wird die „fehlende Bildregie” bemängelt, bei der „nicht verhindert wurde, dass der Bräutigam breitbeinig und mit krummen Rücken verewigt wird. Auch sein glückliches Lachen rettet nicht diese Einstellung.”
Dass der Bräutigam und seine hübsche Braut am Ende bei aller Aufregung doch noch Grund zum Lachen hatten, ist einem Freund zu verdanken: Der hatte am großen Tag seine Kamera dabei.