Lünen. Das Schöffengericht verurteilte am Freitag einen 44-jährigen Angeklagten. Er hatte als Hausmeister zweier örtlicher Alteneinrichtungen über zwei Jahre lang in einem Lüner Werkzeuggeschäft hochwertige Geräte gekauft und bei Ebay wieder versteigert.
Der frühere Hausmeister von zwei örtlichen Alteneinrichtungen hat über zwei Jahre lang in einem Lüner Werkzeuggeschäft hochwertige Geräte gekauft und ließ die Rechnungen von einem guten Bekannten in dem Laden umschreiben, damit es nicht auffiel.
Das Schöffengericht verurteilte den 44-jährigen am Freitag wegen gewerbsmäßiger Untreue in 15 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Er muss außerdem dem Träger der Alteneinrichtungen 3600 Euro Schadensausgleich in Monatsraten zu je 100 Euro zahlen, die auf die zu erwartenden Forderungen angerechnet werden. Der Bekannte aus dem Werkzeugladen kam bereits mit der Einstellung des Verfahrens davon.
Der Angeklagte hatte bei dem Verband eine Vertrauensstellung und die Vollmacht, Material und Geräte einzukaufen, die er benötigte. Es war ihm leicht gemacht worden, weil es überhaupt keine Kontrollen und Revisionen gab.
Im Laden wurden z. B. Bohrmaschinen auf Tauchpumpen oder Schließwerkzeug umgeschrieben. So addierte sich der Schaden letztlich zwischen April 2009 und Oktober 2011 auf 18 353 Euro, bis er dann doch auffiel. Bei Ebay erzielte der ungetreue Hausmeister natürlich nicht die Preise wie im Spezialgeschäft.
Als Motiv gab er finanzielle Probleme wie z. B. eine Autoreparatur an. Es sei ein schleichender Prozess gewesen, weil es so leicht war. Der nicht vorbestrafte Mann gestand alles. Das Gericht blieb mit den 20 Monaten zwischen den Anträge der Staatsanwältin (zwei Jahre) und des Verteidigers Norbert Coenen, der 18 Monate für ausreichend hielt.