Düsseldorf..

Die Polizei hat in NRW laut Innenminister Jäger keine verbotene Online-Durchsuchung mit Trojanern durchgeführt. Jäger räumte im Innenausschuss allerdings ein, dass Telefonate über Skype abgehört wurden.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat den Einsatz von Telekommunikations-Software der Polizei in schweren Ermittlungsfällen verteidigt. Polizei und Verfassungsschutz in NRW hätten aber keine sogenannte „Online-Durchsuchung“ mit Spionage-Software („Trojaner“) auf Computern durchgeführt. Die Polizei habe auch nur „vereinzelt“ Telekommunikations-Software eingesetzt, um Gespräche von Beschuldigten abzuhören, die über das Internet telefonieren („Skype“), sagte Jäger im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags. „Das Vorgehen der Polizei war richterlich angeordnet und erfolgte nach geltendem Recht.“

Nachdem das Ministerium zuvor den Einsatz der Software zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) in zwei Ermittlungsverfahren bestätigt hatte, gibt es offenbar nun einen aktuellen dritten Vorgang. Nach einem Bericht des Ministeriums hat ein NRW-Amtsgericht am 12. Oktober die Durchführung einer Quellen-TKÜ in einem Ermittlungsverfahren angeordnet, in dem von einer NRW-Kreispolizeibehörde ermittelt wird. Es sei gewährleistet, dass die Behörden „auf Grund der aktuellen Diskussion noch sensibler bei der Umsetzung der Maßnahme vorgehen“, erklärte ein Vertreter des Ministeriums.

Angesichts der aktuellen Debatte über den Einsatz von Spionage-Software („Trojaner“) auf Computern sprach sich Minister Jäger dafür aus, dass derartige Instrumente künftig von einer unabhängigen Stelle bundesweit geprüft und zertifiziert werden. Auch sei der Bundesgesetzgeber gefordert, die Strafprozessordnung auf den aktuellen Stand der Technik bei der Telekommunikations-Überwachung hin zu konkretisieren. Jäger warnte vor einer Stimmung, „wir seien nur noch wenige Schritte vom Überwachungsstaat entfernt“.

Zuvor hatte die Gewerkschaft der NRW-Polizei (GdP) erklärt, dass auch NRW-Behörden Trojaner eingesetzt haben. Das Programm sei „in einer Handvoll Fälle zum Einsatz gekommen“. Ein Problem sieht die GdP darin nicht.

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