Berlin. Arzneimittel sind im Ausland meist günstiger. Wer aber Medikamente aus dem Ausland nach Deutschland einführt, sollte sich vorher gut erkundigen: Denn bestimmte Mittel können in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Auch darf die mitgebrachte Menge nur den eigenen Bedarf decken.

Medikamente sind im Ausland oft günstiger. Aber das Schnäppchen kann lebensgefährlich sein: Mitunter handelt es sich um ein gefälschtes Arzneimittel, das einen anderen Wirkstoff, einen Wirkstoff in einer anderen Konzentration oder gar keinen Wirkstoff enthält. Das erläutert Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Er verweist auf Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach weltweit acht bis zehn Prozent aller Medikamente gefälscht sind. In ärmeren Ländern sei das Risiko besonders groß.

Ein Problem bei der Einreise kann es aufgrund der strengen Zollbestimmungen geben. In die Europäische Union darf nur die Menge mitgebracht werden, die den persönlichen Bedarf deckt. Das ist laut Apothekerkammer in der Regel eine Packung oder der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament. Für andere Personen oder gar zum Verkauf dürfen keine Arzneimittel eingeführt werden.

Zoll konfisziert Präparate

Selbst wenn im Ausland bestimmte Mittel frei gehandelt werden, können sie in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate und sogar rein pflanzliche Mittel. Der Zoll konfisziert diese Präparate, der Reisende erhält eine Strafe. Die Apothekerkammer rät, sich für starke Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel ein ärztliches Attest geben zu lassen. (dpa)