Berlin. Apotheker sind bei der Abgabe von Medikamenten zur Beratung verpflichtet - egal, ob der Kunde das Arzneimittel online bestellt oder in einer Apotheke vor Ort kauft. Doch ein Test der Stiftung Warentest hat gezeigt, dass dem oft nicht ausreichend nachgekommen wird.
Ein aktueller Test der Stiftung Warentest zeigt, dass sowohl Online-Apotheken als auch Apotheken vor Ort ihrer Beratungspflicht nicht genug nachkommen. Wer ein Rezept einlösen oder frei verkäufliche Medikamente erwerben will, fragt daher am besten aktiv nach und beschreibt seine Symptome, raten die Warentester in ihrer Zeitschrift "test" (Ausgabe 05/2014).
Dazu sollte der Kunde am besten etwas Zeit einplanen und auf die Fragen des Apothekers eingehen. Außerdem empfiehlt es sich, den Apotheker zu bitten, im Computer nach Wechselwirkungen des gewünschten Medikaments mit anderen Arzneimitteln nachzusehen. Eine Liste, die alle aktuell eingenommen Medikamente des Patienten aufführt, ist dabei hilfreich.
Versandapotheken erkannten im Test Wechselwirkungen rezeptpflichtiger Medikamente besser als die Apotheken vor Ort. Diese gaben dafür bessere Auskünfte bei der Abgabe rezeptfreier Medikamente. Versandapotheken müssen den Warentestern zufolge eine Beratungs-Hotline anbieten. Untersucht wurden 17 Online-Apotheken und 21 Vor-Ort-Apotheken in sechs Städten, denen je sieben verschiedene Testaufgaben gestellt wurden. (dpa)