Bielefeld. Im Prozess im Landgericht Bielefeld hat sich die Transplantationsklinik in Bad Oeynhausen mit dem Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Ob es allerdings rechtens ist einem Herzpatienten wegen fehlender Sprachkenntnisse den Platz auf einer Transplantationsliste zu verweigern, bleibt ungeklärt.
Der Herzpatient aus dem Irak, der wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht auf eine Transplantationsliste gekommen war, hat sich mit der Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Transplantationsklinik in Bad Oeynhausen zahlt dem 62-jährigen Flüchtling 5000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf seine Forderung nach einem Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Der 62-Jährige ist inzwischen auf der Warteliste der Uni-Klinik Münster. (Az.: 4O 106/11)
Damit gab es am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld keine grundsätzliche Entscheidung über die Richtlinien der Bundesärztekammer, auf die sich die Klinik berufen hatte. Patientenschützer hatten die Richtlinien kritisiert. Sie seien so unscharf formuliert, dass bei der Anwendung pure Willkür herrsche.
InfoKlinik will jahrelangen Prozess vermeiden
Die Klinik betonte, die Zahlung der Summe sei kein Schuldeingeständnis. Man wolle nur einen jahrelangen Prozess vermeiden. Es gehe ausschließlich um das Wohl das Patienten. In diesem konkreten Fall sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Mann jederzeit und zuverlässig in seiner Sprache hätte beraten werden können. Missverständnisse bei der Beratung hätten aber dessen Leben gefährdet. (dpa)