Düsseldorf. Versicherte müssen für die Pflege immer mehr selbst zahlen. Das zeigt der Pflegereport der Barmer GEK. Die Realität zeigt: Oft reicht das Einkommen der Pflegebedürftigen nicht aus. Betroffene sollten sich an das Sozialamt wenden.
Wird ein Pflegebedürftiger im Heim betreut, reicht sein Einkommen dafür häufig nicht aus. Betroffene sollten sich umgehend ans Sozialamt wenden, wenn absehbar ist, dass Einkommen und Vermögen den Eigenanteil der Heimkosten nicht decken können, rät Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Viele Angehörige glauben, sie müssten erstmal zahlen, bevor die Sozialhilfeträger einspringen." Es komme aber zunächst darauf an, was für ein Einkommen und Vermögen der Heimbewohner hat.
Neben den Pflegekosten, die meist nur anteilig von der Pflegekasse übernommen werden, fallen im Heim weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen wie Umbauten an. Laut dem am Mittwoch (18. Dezember) in Berlin vorgestellte Pflegereport 2013 der Krankenkasse Barmer GEK sind die Eigenanteile zur Finanzierung der stationären Pflege erneut gestiegen.
Wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht ist und sein regelmäßiges Einkommen - etwa die gesetzliche Rente - nicht ausreicht, prüfe das Amt, ob Sozialhilfe gewährt werden kann, erläutert Nordmann. Erst dann schaue die Behörde, ob es Angehörige ersten Grades gibt, die unterhaltspflichtig sind und daher zahlen müssten - also Kinder, Eltern oder Ehe- beziehungsweise Lebenspartner.