Düsseldorf. In welchen Fällen die Pflegekasse wann wie viel zahlt ist für viele oft sehr undurchsichtig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit man in eine Pflegestufe aufgenommen wird und Pflegegeld beziehen kann.

Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Menschen, die vor allem geistig eingeschränkt sind - wie bei einer Demenz -, aber noch nicht in eine Pflegestufe fallen. Entscheidend ist, ob derjenige in seinem Alltag erheblich eingeschränkt ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Insgesamt wurden dafür 13 Kriterien entwickelt. Dazu gehören beispielsweise, dass der Betroffene öfters unvermittelt die Wohnung verlässt, kein Gefühl mehr für gefährliche Situationen hat, und seinen Tagesablauf nicht mehr eigenhändig planen und strukturieren kann. Um zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse zu bekommen, müssen mindestens 2 der 13 Punkte erfüllt sein. Festgestellt werden muss die eingeschränkte Alltagskompetenz von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen zugelassenen Gutachter. (dpa)