Mainz. Wer an einer Laktoseintoleranz leidet, also keinen Milchzucker verträgt, muss oft auf spezielle Lebensmittel zurückgreifen. Ein Vegetarier meldete deshalb beim Jobcenter Anspruch auf eine höhere Kostenerstattung für den Kauf von Milchersatzprodukten an. Seine Klage wurde abgewiesen - weil er sich immer noch preiswerter ernährte als Nicht-Vegetarier.
Hartz-IV-Leistungen sollen die Kosten für die Ernährung abdecken. Müssen Empfänger sich aus medizinischen Gründen speziell ernähren, haben sie unter Umständen einen höheren Anspruch. Das gilt aber nicht in jedem Fall: Ein Vegetarier mit Laktoseintoleranz zum Beispiel könne keinen Mehrbedarf geltend machen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 291/10), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Denn er gibt insgesamt nicht mehr Geld für seine Ernährung aus als Nicht-Vegetarier.
Der Fall: Ein Hartz-IV-Empfänger war Vegetarier. Beim Jobcenter meldete er Anspruch auf eine höhere Kostenerstattung für den Kauf von Milchersatzprodukten an, da bei ihm eine Milchzuckerunverträglichkeit festgestellt worden sei. Das Landessozialgericht beauftragte daraufhin einen Ernährungsberater. Sein Ergebnis: Ein Vegetarier habe gegenüber Nicht-Vegetariern grundsätzlich geringere Ausgaben, da er auf Fleisch und Fisch verzichte. Voraussetzung sei allerdings, dass er nur die preiswertesten Lebensmittel verwende.
Das Urteil: Das Gericht wies die Klage des Mannes ab. Er könne nicht verlangen, so gestellt zu werden wie ein Leistungsempfänger, der keinen Milchzucker verträgt, sich aber nicht-vegetarisch ernährt. Denn bei der Frage des medizinisch bedingten Mehrbedarfs komme es allein darauf an, welche Kosten dem Betroffenen tatsächlich entstünden. (dpa)