Euskirchen. Menschen ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening auf Kosten der Krankenkasse. Einige Kassen übernehmen diese Kosten aber auch für jüngere Patienten. Man kann sich aber auch selbst auf Anzeichen von Hautkrebs untersuchen - das muss man beachten.

Manche Kassen übernehmen das Hautkrebsscreening auch für Patienten unter 35 Jahren. Darauf weist der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) in Euskirchen hin. Generell haben Personen ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten für das Screening übernimmt. Jüngere Patienten sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob er auch für sie die Kosten trägt.

Jährlich erkranken etwa 2500 Menschen unter 35 Jahren an schwarzem Hautkrebs, warnt der BVDD anlässlich der bundesweiten Euromelanoma-Woche vom 3. bis 9. Juni.

Patienten können sich auch regelmäßig selbst untersuchen

Neben dem Screening vom Facharzt untersuchen sich Menschen am besten auch regelmäßig selbst. Folgende Fragen sollten sie sich dabei stellen: Hat das Muttermal eine asymmetrische Form? Ist es an den Rändern rau, zackig oder uneben? Ist die Farbe des Mals ungleichmäßig, also an einigen Stellen heller, an anderen dunkler? Ist es größer als fünf Millimeter? Hat sich das Mal in jüngster Zeit verändert?

Lautet die Antwort auf diese Fragen ja, kann das im schlimmsten Fall auf Hautkrebs hindeuten.