Berlin. Der Bettnachbar aus dem Krankenhaus kann möglicherweise als Zeuge fungieren, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Daher ist es wichtig Kontaktdaten möglichst schnell zu sichern. Zur weiteren Beweissicherung gehört auch die Anforderung der Unterlagen aus dem Krankenhaus.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler kann der Bettnachbar aus dem Krankenhaus als Zeuge helfen. Vermutet ein Patient, dass seinem Arzt ein Fehler passiert ist, sollte er versuchen, Kontakt zu dem Patienten aufzunehmen, der mit ihm im Zimmer lag. Darauf weist Jürgen Arlt von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im Gespräch mit dem dpa-Themendienst hin.

Kontaktdaten eines Zeugen besorgen

Sich die Kontaktdaten eines Zeugen zu besorgen, ist Teil der Beweissicherung, die jeder Patient mit Verdacht auf einen Fehler als erstes angehen sollte. "Je früher, desto besser", sagt Arlt. Sonst sinke die Chance, den Bettnachbarn ausfindig zu machen. Zur Beweissicherung gehöre auch ein Anruf beim Krankenhaus oder in der Arztpraxis. Dort sollte der Patient Kopien der Behandlungsunterlagen anfordern. "Aber Sie müssen genau sagen, was Sie wollen. Sie dürfen sich nicht mit dem Entlassungsbrief abspeisen lassen", warnt Arlt. Wichtig seien etwa das OP-Protokoll oder die Pflegeunterlagen.

Im Jahr 2012 vermuteten fast 12.500 Menschen in Deutschland, ihrem Arzt sei ein Behandlungsfehler unterlaufen. Das geht aus der Statistik hervor, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) am Mittwoch vorstellte. Meldet sich ein Patient mit Verdacht auf einen Fehler des Arztes bei seiner Krankenkasse, beauftragt sie den MDS, ein Gutachten zu erstellen. Bei knapp einem Drittel der 12.500 Patienten (32 Prozent) stellten die Gutachter tatsächlich einen Behandlungsfehler fest.

Gutachten nur "nach Papier"

Das heißt aber laut Arlt nicht, dass bei zwei Dritteln definitiv kein Fehler vorliegt. Der MDS erstelle sein Gutachten nur "nach Papier", erklärte Arlt, also auf Basis der Unterlagen, die ihm vorliegen. "Es kommt ja nicht zu einem Verfahren." Sei der Patient fest von einem Fehlverhalten des Arztes überzeugt, sollte er bei einem Gutachten, das etwas anderes bescheinigt, nicht einfach aufgeben. Er sollte sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. "Weil ich im Gericht andere Möglichkeiten habe", sagte Arlt. Dazu zähle die Zeugenbefragung.

Basiert der Behandlungsfehler zum Beispiel darauf, dass der Patient nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde, kann der Bettnachbar das möglicherweise vor Gericht bezeugen. "Er kann bei der Visite etwas mitbekommen haben, beispielsweise wie das Pflegepersonal gerufen wurde, aber stundenlang niemand kam", nannte Arlt einen Punkt, in dem der Bettnachbar ein wertvoller Zeuge sein kann. (dpa)