Leipzig. Sportler bestellen als isotonisches Getränk oft alkoholfreies Bier, um Wasser- und Nährstoffverluste auszugleichen. Gute Idee? Geht so.
Freizeitsportler bestellen gern ein alkoholfreies Bier als isotonisches Getränk, um Wasser- und Nährstoffverluste auszugleichen. Besser beraten wären sie nach Einschätzung von Jens Luther, Fachreferent der Verbraucherzentrale Sachsen, aber mit einer Saftschorle. Diese sollte höchstens ein Drittel Saft enthalten und eventuell eine Prise Kochsalz. "Der Zucker in einer Saftschorle hat denselben isotonischen Effekt wie die Inhaltsstoffe im Bier", erläuterte Luther der Nachrichtenagentur dpa.
Bier sei zwar in der Tat isotonisch. Das heiße aber nur, dass die darin enthaltenen Nährstoffe und das Wasser schneller vom Darm ins Blut übergehen und damit schneller in den Körper gelangen als bei anderen Getränken wie Limonaden, Wasser oder Saft. Das hänge damit zusammen, dass die Menge wasseranziehender Teilchen in einem isotonischen Getränk genauso hoch ist wie im Blut. Die Bezeichnung sage jedoch nichts darüber aus, welche Nährstoffe im Getränk enthalten sind. Zwischen Saftschorle und Bier bestehen durchaus Unterschiede, wie Luther erklärte.
Zucker gibt verlorene Energie zurück
"Im Bier sind Nährstoffe wie Kalium und Vitamine enthalten, die der Körper beim Sport nicht so stark verliert", sagte er. Bei körperlicher Aktivität würde eher Zucker verbraucht und Natrium durch das Schwitzen ausgeschieden. "Das ist aber gar nicht so drin im Bier, die darin enthaltenen Nährstoffe sind weniger geeignet." Daher sei eine Saftschorle besser. Ihr Zucker gibt dem Körper verlorene Energie zurück. Wer mag, kann auch eine Prise Salz zufügen. So gleiche man einerseits den Natriumverlust aus. Andererseits helfe das Salz dem Körper, die Flüssigkeit besser aufzunehmen.
Von alkoholfreiem Bier als Sportlergetränk rät Luther außerdem auch ab, weil es bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten kann. Nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) muss der Alkoholgehalt nur bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent angegeben werden. Deshalb sei die Angabe des Alkoholgehaltes auf "alkoholfreiem" Bier nicht nötig, das Fehlen könne Verbraucher aber in die Irre führen, erläutert das Verbraucherzentralen-Portal lebensmittelklarheit.de.