Essen. . Das Gesetz zur verbesserten Krebs-Früherkennung und zum Aufbau bundesweiter klinischer Krebs-Register ist seit Dienstag in Kraft. Es soll Ärzten helfen, ihre Krebspatienten in Zukunft besser zu behandeln. Vor allem die Krebsvorsorge soll gestärkt werden.

Was sind die wichtigsten Behandlungsmethoden bei Krebs? Wie geht es dem Patienten während der Therapie? Dass es endlich Antworten auf solche Fragen gibt, darauf warten Ärzte seit Jahren. „Jetzt sind wir einen wichtigen Schritt weiter“, so Prof. Wolff Schmiegel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft und Chefarzt an der Bochumer Uniklinik Knappschaftskrankenhaus Bochum.

Seit Dienstag ist das Gesetz zur verbesserten Krebs-Früherkennung und zum Aufbau bundesweiter klinischer Krebs-Register in Kraft. Mit den Krebsregistern sollen bundesweite Daten über die Behandlung von Krebsfällen gesammelt werden. Wie schon bei der Brustkrebsvorsorge sollen Versicherte künftig auch zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge persönlich eingeladen werden.

Große Errungenschaft auf dem Weg der Krebstherapie

Für Prof. Schmiegel ist das klinische Krebsregister eine große Errungenschaft auf dem Weg der Krebstherapie: „Bisher wurden zwar auch Daten zur Häufigkeit von Krebs erfasst, aber keine klinische Daten.“ Doch diese seien außerordentlich wichtig: „Es geht dabei um die Erfolge der Therapie. Wie schlägt eine Behandlung an – und wie geht es dem Patienten dabei? Wie ist seine Lebensqualität? „Es werden Daten einfließen, die sich aus der gesamten Behandlung des Patienten ergeben.“ Aus Klinik, Praxis und Alltag.

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Wie lange ein Krebskranker die Medikamente nimmt, ob er sie verträgt, wie oft er nach der Entlassung wieder in die Klinik muss – „all diese Daten werden uns einen stärkeren Einblick in die Wirksamkeit der Behandlung gegeben“, so Schmiegel. Auch werde die Qualität der Behandlung – ob in Spezialzentren oder in herkömmlichen Kliniken auf den Prüfstand gestellt. Sollte sich, wie bei der Brustkrebstherapie, herausstellen, dass auch hier die Zentren besser abschneiden, werde das die Kliniklandschaft beeinflussen.

Verbesserung der Früherkennung

Das Gesetz ist zweigeteilt: Neben Krebsregister geht es auch um Verbesserung der Früherkennung. „Ab jetzt werden die Krankenkassen Menschen mit altersbedingt erhöhtem Krebsrisiko anschreiben“, so Schmiegel. „Bei Brustkrebs haben wir das ja bereits. Aber nun kommt auch Gebärmutterhals- und Dickdarmkrebs hinzu.“

In beiden Fällen konnten Studien belegen, dass die Vorsorge wirksam ist. Schmiegel nennt ein Beispiel: „Bezogen auf Dickdarmkrebs sieht es so aus: In Deutschland leben 22 bis 23 Millionen Menschen im Risikobereich. Das sind die Menschen, die über fünfzig Jahre alt sind. Aber nur etwa vier- bis fünfhunderttausend Menschen nehmen an der Früherkennung teil.“

Schmiegel hofft, dass sich die Zahlen verbessern. „Die Darmspiegelung ist eine hervorragende Methode zur Früherkennung. Sie ist heutzutage gut verträglich und wissenschaftlich gesichert.“ Bei jedem sechsten Patient von tausend finde man Krebs – „wird er früh genug erkannt, liegen die Heilungschancen bei achtzig bis 95 Prozent.“