Berlin. . Die Pflege ist in der Politik ein Dauerthema. Ab Januar 2013 wird einiges anders: Unter anderem gibt es mehr Geld für Demenzkranke. Der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent.

Lange ließ sie auf sich warten, jetzt ist sie da. Nach jahrelangen Diskussionen hat die Bundesregierung im zurückliegenden Jahr eine verhältnismäßig große Pflegereform auf den Weg gebracht. Millionen Menschen werden die Änderungen zu spüren bekommen: Versicherte, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Wir erklären, was sich ab Januar 2013 ändert.

Die augenfälligste Veränderung betrifft die Beitragszahler. Nach fünf Jahren unveränderten Beiträgen steigt der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen künftig 2,3 Prozent.

Neue Leistungen für Demenzkranke

Wichtigster Grund für die Beitragserhöhung sind neue Leistungen für Demenzkranke. Sie wurden von der Pflegekasse bislang geradezu grotesk stiefmütterlich behandelt. Meist bedurfte es noch eines anderen Leidens, um in den Genuss von Leistungen zu kommen. Geld gab es nur, wenn Demenzkranke sich etwa nicht mehr selbst waschen oder anziehen konnten. Von den etwa 1,4 Millionen Demenzkranken in Deutschland bekommen die meisten bisher kein Geld aus der Pflegekasse. Das soll jetzt besser werden. Ein bisschen wenigstens.

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Dafür sorgen muss das so genannte „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ (PNG). Ambulant versorgte Demenzkranke ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“), aber mit erheblich eingeschränkter „Alltaugstauglichkeit“, können künftig ein zusätzliches Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro im Monat beantragen. Bislang gab es lediglich 100 Euro Betreuungsgeld, diese Leistung bleibt erhalten.

Ist ein Demenzkranker bereits anerkannt pflegebedürftig, stockt die Kasse in Pflegestufe I das Pflegegeld um 70 auf 305 Euro pro Monat auf. Alternativ werden Sachleistungen bis zu 665 Euro übernommen. In Pflegestufe II gibt es künftig 525 Euro Pflegegeld, 85 Euro mehr als bisher (Sachleistungen: bis zu 1250 Euro). In der Pflegestufe III bleibt es bei 700 Euro. Von den Erhöhungen könnten rund eine halbe Millionen Menschen profitieren.

Besser werden soll auch die Betreuung: Ab Januar werden Betreuungsleistungen wie Vorlesen und Hilfe beim Spazierengehen von der Pflegekasse bezuschusst. Weil alte Menschen in der Regel möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben wollen, fördert der Staat vorübergehend die Einrichtung ambulanter Wohngruppen. Für einen Umbau zum Beispiel können bis zu 2500 Euro pro Person oder 10.000 Euro pro Wohngruppe beantragt werden. Unter besonderen Bedingungen gibt es sogar einen laufenden monatlichen Zuschuss von 200 Euro.

Über Anträge muss innerhalb von fünf Wochen entschieden werden

Neu geregelt wurde auch eine wichtige Frist. Bislang konnte es mitunter lange dauern, bis die Pflegekasse über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschied. Das Verfahren wird ab Januar gestrafft. Die Pflegekasse hat künftig höchstens fünf Wochen Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Braucht sie länger, muss sie dem Antragsteller pro Tag zehn Euro „Strafe“ zahlen.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Pflegereform betrifft die pflegenden Angehörigen. Denn mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen leben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zuhause. Das PNG soll Angehörigen erlauben, in Zukunft leichter eine berufliche Auszeit zu nehmen. Nehmen pflegende Angehörige künftig eine Kurzzeitpflege in Anspruch, wird das Pflegegeld ab 2013 zur Hälfte weitergezahlt.

Zuschuss für private Pflegeversicherung

Die letzte wichtige Änderung der Pflegereform 2013 betrifft die heute aktiv Beschäftigten. Jeder, der ab Januar eine private Pflegeversicherung abschließt, kann einen monatlichen Zuschuss von fünf Euro bekommen („Pflege-Bahr“). Allerdings müssen förderfähige Policen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Versicherte selbst mindestens zehn Euro pro Monat einzahlen. Außerdem muss die private Zusatzversicherung Leistungen für alle Pflegestufen vorsehen, in Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat.

Wichtig: Die privaten Anbieter dürfen keinen Kunden ablehnen. Sie haben einen Kontrahierungszwang. Eine Gesundheitsprüfung wird es nicht geben. Auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck müssen versichert werden. Ohne Leistungsausschlüsse und ohne Risikozuschläge. Damit werden chronisch Kranke nicht wie etwa bei Berufsunfähigkeitspolicen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ärgerlich für viele, die frühzeitig mit der Vorsorge für die Pflege begonnen haben: Alte Zusatzversicherungen werden in aller Regel nicht vom Staat gefördert, weil sie die Förderkriterien des Gesetzgebers in den vielen Fällen nicht erfüllen werden.