Brüssel. Künftig können sich Verbraucher stärker auf gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln verlassen. Irreführender Werbung soll damit ein Riegel vorgeschoben werden. Produkte mit nicht zugelassenen Angaben dürfen nur noch ein halbes Jahr verkauft werden und müssen dann aus Supermärkten verschwinden.
Verbraucher können sich künftig stärker auf gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln verlassen. Die EU-Kommission segnete am Mittwoch in Brüssel eine Liste mit vorerst 222 Angaben ab, mit denen auch über den Dezember dieses Jahres hinaus weiter geworben werden darf. So soll irreführender Werbung mit Angaben wie "Gut fürs Immunsystem" ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Liste der erlaubten Angaben "basiert auf fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen", erklärte die Kommission. Die Werbeaussagen waren von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma überprüft worden. In deren Tests durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, sogenannter probiotischer Joghurt stärke das Immunsystem. Erlaubt wurden hingegen "gut für die Verdauung" für Kekse mit viel Ballaststoffen.
44.000 Anträge auf Zulassung
Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 hatte die EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vorliegen, von denen sich die meisten allerdings sinngemäß überschnitten. Auch aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab, andere Angaben stehen derzeit noch auf dem Prüfstand, teilte die Kommission mit. Die im Internet zugängliche Liste soll deshalb fortwährend aktualisiert werden.
Die Lebensmittelhersteller haben nun noch sechs Monate, ihre bereits verpackten Produkte zu verkaufen. Danach sind alle nicht zugelassenen Angaben, sofern sie nicht geprüft werden, verboten. Durchsetzen müssen das Verbot die nationalen Behörden. Die Hersteller können aber bei den EU-Testern eine Überprüfung strittiger Slogans auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragen.
Keine Einwände erhoben
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten hatten die Liste geprüft und keine Einwände erhoben. Das deutsche Verbraucherministerium und die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC begrüßten die Neuregelung bereits im März als verbesserten Schutz der Kunden vor Irreführung beim Einkauf. (afp)
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