Essen. Nach geltendem Recht sind Solarienbetreiber verpflichtet, Minderjährigen den Zugang zu Solariengeräten zu verwehren. Trotzdem ist ein großer Teil der Solarienkunen minderjährig. Die Betreiber riskieren für zu lasche Kontrollen hohe Bußgelder.
Wir Deutschen gelten als Europameister – allerdings (noch) nicht im Fußball, sondern wenn es ums künstliche Bräunen geht. Das Mannheimer Institut für Public Health (MIPH) der Universität Heidelberg befragte 4800 Menschen hierzulande zu ihren Solarien-Nutzungsgewohnheiten. Die „Sun Study 2012“ belegt, dass Menschen unter 36 Jahren sich besonders häufig künstlich bräunen. Derzeit nutzen etwa 3,5 Millionen unter 36-Jährige Sonnenbänke.
Etwa 167.000 Solariennutzer sind minderjährig
Besonders häufig legen sich Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren unter die künstliche Sonne – und zwar etwa doppelt so oft wie Männer. Ein weiteres Ergebnis der Studie ist besonders schockierend: Etwa 167 000 der derzeitigen Solariennutzer sind minderjährig. Nach geltendem Recht sind die Betreiber verpflichtet, Jugendlichen den Zugang zu Solariengeräten zu verbieten. Sie riskieren seit März 2010 Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro.
Ein beunruhigender Trend ist zudem, dass Sonnenstudios verstärkt mit therapeutischen Angeboten werben. „UV-Therapien dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht nach einer klaren Nutzen-Risiko-Abwägung für den Patienten durchgeführt werden“, betont Prof. Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), „denn UV-Strahlen sind ein Karzinogen und erhöhen das Hautkrebsrisiko“.