Karlsruhe. Die Steigerung von Lebensqualität ist in keinem Fall die Aufgabe der Krankenkassen. Zu diesem Schluss kam jetzt das Bundessozialgericht. Geklagt hatte ein Mann, dessen Multiple Sklerose zu Ereketionsproblemen geführt hatte - und der das Geld für Potenzmittel von der Kasse wollte.

Auch behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Der vom Gesetzgeber gewollte Leistungsausschluss für Mittel wie Cialis oder Viagra diskriminiert Behinderte nicht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied.

Ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung liege demnach nicht vor. (Az: B 1 KR 10/11) Damit scheiterte die Klage eines 1961 geborenen Mannes, der an unheilbarer Multiplen Sklerose leidet. Weil die Nervenerkrankung bei ihm unter anderem zu Erektionsproblemen führt, kaufte er das Potenzmittel Cialis auf eigene Rechnung und beantragte im Januar 2007 bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Die Kasse verwies jedoch auf die Gesundheitsreform von Anfang 2004.

Keine Erhöhung der Lebensqualität

Seitdem sind all jene Arzneimittel aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen, bei welchen die "Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht". Dazu zählen Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion wie Cialis, Levitra, Viagra, Apomorphin und andere. Das BSG betätigte nun diese gesetzliche Regelung. Sie verstoße weder gegen die UN-Konvention noch gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Die Ausschlussregelung der Kostenerstattung für Potenzmittel gelte für alle Männer gleichermaßen.

Der Gesetzgeber verletze seinen Gestaltungsspielraum jedenfalls nicht, wenn er angesichts der beschränkten Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung solche Leistungen ausschließt, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen. (AFP)