Madrid. . Im Skandal minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP gibt es ein erstes Urteil: Ein spanisches Gericht verurteilte eine Klinik und einen Schönheitschirurgen zur Zahlung von Schadenersatz an eine Ex-Patientin. Die Frau hatte die Billig-Implantate 2001 erhalten. 2008 rissen sie.

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP ist in Spanien ein erstes Urteil gefallen. Ein Gericht in Madrid sprach einer Patientin eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 7455 Euro zu, weil sie vor dem Einsetzen der Silikoneinlagen nicht ausreichend über das Risiko informiert worden sei. E

in Schönheitschirurg und eine Klinik in Madrid waren in dem Fall die Beklagten. Die französische Firma PIP hatte bei ihren Brustimplantaten jahrelang medizinisches Silikongel durch billigeres Industriesilikon ersetzt. Weltweit wurden die Kissen hunderttausenden Frauen eingesetzt, in Deutschland sollen etwa 10. 000 Frauen betroffen sein.

Zusammenhang von PIP-Implantaten und Krebs nicht bewiesen

Die Einlagen rissen häufiger und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Ein Zusammenhang mit 20 Krebsfällen in Frankreich ist allerdings bisher nicht bewiesen. In Madrid urteilte das Gericht nun, dass der Schönheitschirurg und die Klinik ihrer "Informationspflicht" nicht nachgekommen seien. In den Informationen, die die Patientin vor dem Eingriff erhalten habe, sei "in keiner Weise auf die Möglichkeit von Rissen der Implantate hingewiesen" worden. Dies sei aber bei solchen Operationen ein Risiko, selbst wenn die PIP-Prothesen sich nicht als defekt herausgestellt hätten.

Die Frau war im April 2001 operiert worden, im März 2008 riss eines der Implantate. Die französischen Behörden hatten erst im März 2010 wegen der Unregelmäßigkeiten bei PIP Alarm geschlagen und diese Silikoneinlagen verboten. In einem bisher einzigartigen Aufruf hatten die Behörden in Frankreich rund 30.000 Frauen empfohlen, sich die PIP-Silikonkissen vorsichtshalber wieder entfernen zu lassen.

Der Empfehlung schloss sich Anfang Januar auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Deutschland an. Im südfranzösischen Marseille liegen mehr als 2500 Klagen von Frauen im Zusammenhang mit dem PIP-Skandal vor. (afp)