Wuppertal. Verbraucher sollten das Verfallsdatum ihrer Medikamente regelmäßig kontrollieren und abgelaufene Mittel auf jeden Fall entsorgen. Im besten Fall haben diese Arzneien nur ihre Wirkung verloren - im schlimmsten Fall aber bewirken sie sogar das Gegenteil.
Medikamente aus der Hausapotheke sollten nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden. Anders als bei Lebensmitteln handelt es sich dabei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum, wie die Barmer GEK am Freitag in Wuppertal mitteilte.
Im besten Fall haben diese Arzneien dann ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten Salben, deren Verfallsdatum überschritten sei, zu Hautreizungen führen. Auch Verbandszeug hat ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden.
Sondermüll
Besondere Vorsicht ist nach Angaben der Kasse bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind. Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier sollte unbedingt das Datum der ersten Anwendung auf der Flasche vermerkt werden, empfehlen die Experten. Abgelaufene Medikamente dürfen zwar rein rechtlich in den Hausmüll gegeben werden, in der Apotheke werden sie aber als Sondermüll behandelt und entsprechend entsorgt. (afp)