Pflegebedürftige haben laut dem Sozialgesetzbuch bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Seit dem 1. Januar haben sich die monatlichen Beträge erhöht:

Pflegestufe I: 450 Euro

Pflegestufe II : 1100 Euro

Pflegestufe III : 1550 Euro

Für Härtefälle in Pflegestufe III sind die Leistungen in Höhe von bis zu 1918 Euro monatlich unverändert geblieben.