Pflegebedürftige haben laut dem Sozialgesetzbuch bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Seit dem 1. Januar haben sich die monatlichen Beträge erhöht:
Pflegestufe I: 450 Euro
Pflegestufe II : 1100 Euro
Pflegestufe III : 1550 Euro
Für Härtefälle in Pflegestufe III sind die Leistungen in Höhe von bis zu 1918 Euro monatlich unverändert geblieben.