Bonn. Seit dem 1. Januar ist eine neue UV-Schutz-Verordnung in Kraft: Solarien-Betreiber müssen ihre Kunden ab sofort besser vor den schädlichen Wirkungen von künstlicher ultravioletter Strahlung schützen - durch mehr Aufklärung und den Betrieb neuer Geräte.

Solarien-Betreiber müssen ihre Kunden ab sofort noch besser vor den schädlichen Wirkungen von künstlicher ultravioletter Strahlung schützen. Seit dem 1. Januar ist eine entsprechende UV-Schutz-Verordnung in Kraft.

Die Deutsche Krebshilfe begrüßte die Regelung, mit der Sonnenstudio-Betreibern umfassende Informations- und Dokumentationspflichten auferlegt wurden und verschärfte Anforderungen an die technischen Geräte gelten. Die Verordnung sorge "für mehr Sicherheit in Solarien", sagte Krebshilfe-Präsident Fritz Pleitgen am Montag in Bonn. Gemäß der neuen Regelung dürfen ab August 2012 nur noch Geräte betrieben werden, die der europäischen Norm entsprechen. (dapd)