Berlin. . Zahnarzt-Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen, werden ab dem kommenden Jahr im Schnitt um sechs Prozent teurer. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Zahnarzt-Patienten müssen sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Behandlungskosten einstellen. Der Bundesrat billigte am Freitag die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent oder 345 Millionen Euro vorsieht. Die GOZ regelt die Vergütung jener zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Deshalb müssen sie die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen.
Hintergrund der Novelle: Seit 1988 sind in der inhaltlich nicht mehr veränderten Gebührenordnung viele neuere Behandlungsmethoden noch nicht berücksichtigt. Bei gesetzlich Versicherten trägt - soweit abgeschlossen - die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten, bei den privat Versicherten die eigene Kasse. Auch werden Zahnärzte nun verpflichtet, den Patienten für zahntechnische Leistungen ab einem Betrag von 1000 Euro einen Kostenvoranschlag anzubieten.
Der Verband der Privaten Krankenkassen hatte die Erwartung geäußert, dass die Kosten für die Leistungen der Zahnärzte mit der neuen Gebührenordnung um 14 bis 20 Prozent ansteigen würden. Es bestehe beim Honorarvolumen für die Zahnärzte aber keinerlei Nachholbedarf, weil die Vergütungen aus der GOZ in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen seien. (mit afp/dapd)