Berlin. . Um geliebte Angehörige zuhause pflegen zu lassen, werden in Deutschland gerne Frauen aus Mittel- oder Osteuropa eingestellt. Doch dies ist ohne Weiteres möglich. Wir sagen Ihnen, was erlaubt ist und was nicht - und worauf unbedingt zu achten ist.

Unterstützung bei der häuslichen Pflege von Angehörigen ist nahezu unerlässlich. Als Haushaltshilfen beliebt sind bei den Deutschen besonders Frauen aus Mittel- oder Osteuropa. Doch sie können nicht ohne weiteres hier beschäftigt werden. So dürfen Haushaltshilfen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wie Weißrussland oder der Ukraine nicht in Deutschland arbeiten. Werden sie trotzdem engagiert, macht man sich wegen Beihilfe zur Schwarzarbeit strafbar.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Aber auch Menschen aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien dürfen nicht von Privatpersonen hierzulande angestellt werden. Das geht laut 'Stiftung Warentest' nur über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Sie vermittelt entsprechende Arbeitskräfte. Hilfskräfte aus allen anderen EU-Staaten können ebenfalls über die ZAV vermittelt werden, man kann sie seit dem 1. Mai aber auch selbst einstellen.

Doch dabei muss einiges beachtet werden. Unter anderem sind Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, damit sie unfall- und krankenversichert sind. Außerdem ist für freie Unterkunft und Verpflegung zu sorgen. Wie jeder Arbeitsnehmer in Deutschland haben auch die ausländischen Kräfte ein Recht auf Urlaub und Freistellung bei Krankheit.

Der letzte Zivi

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    Lohnkosten von 1.500 bis 2.000 Euro im Monat

    Die Lohnkosten für diesen Rund-um-die-Uhr-Service belaufen sich auf gut 1.500 Euro bis 2.000 Euro im Monat. Die eingestellte Haushaltshilfe darf auch pflegerische Arbeiten wie Hilfe zur Toilette übernehmen, den Pflegebedürftigen waschen oder beim An- und Ausziehen helfen. Einen ambulanten Pflege-Dienst, der die medizinische Versorgung sichert, kann die Angestellte aber nicht ersetzen.

    Familien, die einen Angehörigen daheim pflegen, dürften das Pflegegeld von der Pflegekasse für eine ausländische Hilfskraft verwenden. Die deutlich höhere Pflegesachleistung zahlt die Kasse nach Angaben der Stiftung Warentest nur, wenn ein professioneller Dienst mit Kassenzulassung im Anspruch genommen wird. (mp)