Hamburg (dapd). In Deutschland erkranken pro Jahr mehr als 100.000 Menschen an Hautkrebs. "Jeder ab 35 Jahren sollte deswegen unabhängig davon, ob er oder sie zu einer Hautkrebsrisikogruppe gehört oder nicht, zur Vorsorgeuntersuchung gehen", sagt Professor Matthias Augustin, Leiter des Hamburger Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie am UKE Hamburg. "Denn nur durch eine frühe Diagnose kann einer der häufigsten bösartigen Tumore bekämpft und die Sterblichkeit gesenkt werden."

Seit 2008 haben alle gesetzlich Versicherten ab ihrem 35. Geburtstag alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung. "Hausärzte und Dermatologen führen diese Untersuchung durch, die immer nach dem gleichen Schema ablaufen soll", sagt Augustin. Erst werde der Patient über die verschiedenen Formen von Hautkrebs aufgeklärt, dann würden die Risikofaktoren - etwa Erkrankungen in der Familie - abgeklärt. Eine Rolle spiele auch das persönliche Risikoverhalten: "Wie oft hatte der Patient in seinem Leben bereits einen Sonnenbrand oder wie oft besucht er oder sie die Sonnenbank?"

Nach diesem Vorgespräch werden Haut und Schleimhäute gründlich untersucht. "Die Untersuchung ist harmlos und absolut schmerzfrei", sagt Augustin. Sie sei ohne jedes gesundheitliche Risiko, da keinerlei technisches Gerät gebraucht werde, lediglich eine helle Lampe und das geschulte Auge des Arztes. Die einzige Gefahr, die bestehe, sei, dass sich die Patienten bei einem Befund Sorgen machten. "Aber wir schicken die Patienten nicht einfach nach Hause, sondern behandeln entweder sofort beziehungsweise der Hausarzt überweist an einen Spezialisten oder wir können Entwarnung geben", erläutert der Dermatologe.

"Wir wissen aus Umfragen, dass 95 Prozent der Deutschen Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll finden", ergänzt Augustin. Aber nur 31 Prozent der Berechtigten seien bisher zur Hautkrebsvorsorge gegangen. Viele wüssten nicht von ihrem Anrecht auf das Screening. Sie müsse man erreichen, denn das flächendeckende Hautkrebsscreening sei "eine sichere und nutzenbringende Vorsorgemaßnahme".

dapd