Berlin. .
Viele Menschen haben Angst nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe zu leisten. Nicht selten auch aus der Befürchtung durch ihren Einsatz auf Schadenersatz verklagt zu werden. Doch diese Angst ist unbegründet.
Wer nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe leistet, muss keine Konsequenzen fürchten. Zumindest nicht, wenn er gewissenhaft vorgeht. Darauf weisen nun Experten im Rahmen der Präventionskampagne „Risiko raus“ hin, bei der unter anderem Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammenarbeiten.
Viele Menschen unterlassen Hilfsmaßnahmen nach einem Verkehrsunfall, weil sie sich unsicher fühlen: Der für den Führerscheinerwerb notwendige Erste-Hilfe-Kurs ist lange vergessen, die Kenntnisse nicht wieder aufgefrischt und auch nie angewendet. Um dem Verletzten nicht mehr zu schaden als zu helfen und gegebenenfalls in Haftung genommen zu werden, wird deshalb direkt auf jegliche Hilfsmaßnahmen verzichtet.
Ersthelfer müssen keinen Schadensersatz leisten
Entwarnung gibt hier jetzt Horst Reuchlein von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG: Grundsätzlich kann der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz herangezogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage. Nur wer keine Hilfe leistet, handelt strafbar und muss mit Konsequenzen rechnen. Um dies zu vermeiden, muss mindestens ein Notruf getätigt werden.
Erste Hilfe rettet leben
Wer sich darauf nicht beschränken will, setzt bei einem bewusstlosen Verletzten, dessen Atmung ausgesetzt hat, auf die Herzdruckmassage. Sie fördert die Zirkulation des Blutkreislaufes und sorgt dafür, dass die lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff versorgt werden können. Dafür muss mit beiden Händen die Brustmitte des auf dem Rücken liegenden Verletzten mindestens vier Zentimeter tief eingedrückt werden. Die Taktung beim sogenannten Pumpen liegt bei 100 Mal in der Minute. Dies ist auf Dauer ziemlich anstrengend. Dennoch darf das „Pumpen“ außer durch die zweimalige Atemspende nicht unterbrochen werden. Angst vor Rippenbrüchen durch kräftiges Pumpen muss niemand haben. Selbst wenn es zu einem Rippenbruch kommt, stellt dies weniger ein Problem dar als die Unterversorgung der lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff. Ist die Atemspende - am besten von Mund-zu-Mund - nicht möglich, ist die Herzdruckmassage kontinuierlich ohne Unterbrechung durchzuführen. Generell ist die Atemspende im Herz-Lungen-Wiederbelebungszyklus zweitrangig.
Erst wenn der Verletzte wieder selbstständig atmet, ist er in die stabile Seitenlage zu bringen. Auch hier muss niemand Angst vor Fehlern haben, wenn er die einzelnen Schritte der Vorgehensweise nicht mehr weiß. Wichtig ist dabei, dass am Ende der Mund des Verletzten den tiefsten Punkt des Körpers einnimmt und der Kopf dabei in den Nacken überstreckt ist. Danach ist eine ständige Kontrolle der Atmung erforderlich, bis der Rettungsdienst eintrifft. Doch auch wer sich die Maßnahmen nicht zutraut, kann zumindest Beistand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte leisten. (sid)