Hainburg. .

Frauen sollten schon vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfschutz überprüfen. Denn: Eine Rötelinfektion kann zu Entwicklungsstörungen des Ungeborenen führen.

Frauen mit Kinderwunsch müssen sich bereits vor einer Schwangerschaft um einen ausreichenden Röteln-Schutz kümmern. „Zwar erfolgt eine Röteln-Impfung heutzutage meist bereits im Kindesalter, jedoch gibt es immer noch Frauen, die ohne Impfschutz sind“, sagt die Gynäkologin Inge Reckel-Botzem aus Hainburg. Auch könne es sein, dass eine Frau, die als Kind geimpft wurde, zum Zeitpunkt des eigenen Kinderwunsches nicht mehr über genügend Antikörper verfügt.

Grundsätzlich sollte jede Frau vor einer geplanten Schwangerschaft einen Bluttest auf Antikörper gegen Röteln-Viren durchführen lassen, sagt die Expertin. Wenn nötig, müsse eine Impfung nachgeholt werden. Etwa acht bis zehn Wochen nach einer Impfung überprüfe der Arzt den Erfolg anhand des Nachweises von Röteln-Antikörpern im Blut. Erst dann bestehe Gewissheit, ob man gegen eine Röteln-Erkrankung auch wirklich ausreichend geschützt ist, sagt die Gynäkologin. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollten drei Monate liegen, empfiehlt die Ständige Impfkommission in Deutschland.

Infiziert sich eine Schwangere mit Röteln-Viren, so kann es laut Reckel-Botzem vor allem in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft zu einer sogenannten Rötel-Embryopathie kommen. Zahlreiche Entwicklungsstörungen beim Ungeborenen seien die Folge: „Es können Fehlbildungen an Ohren, Augen und am Herzen entstehen, die geistige Entwicklung kann beeinträchtigt sein“, sagt die Gynäkologin. Bei einer Infektion später in der Schwangerschaft seien Fehlbildungen seltener und weniger stark ausgeprägt. (ddp)