Köln. Wer nach überstandener Corona-Infektion noch Beeinträchtigungen hat, muss oft auch im Beruf kürzer treten. Wichtig ist vor allem ein offener Umgang mit dem Thema - und die eigenen Grenzen zu kennen.
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann auch zu gesundheitlichen Langzeitfolgen führen. Dann ist von Long Covid oder dem Post-Covid-Syndrom die Rede: Erkrankte haben auch vier Wochen nach überstandener Infektion noch körperliche oder psychische Beeinträchtigung.
Die Beschwerden können vielfältig sein und reichen etwa von Müdigkeit über Konzentrationsschwierigkeiten bis zu kognitiven Einschränkungen, Magen-Darm-Beschwerden oder Schwindel. Das kann den Wiedereinstieg in den Beruf schwierig machen. Darauf macht der Tüv Rheinland aufmerksam.
Eigene Grenzen erkennen und akzeptieren
Wer mit Post-Covid-Syndrom in den Job zurückkehrt, muss Aufgaben möglicherweise langsamer angehen oder die Tätigkeitsschwerpunkte verlagern. Wichtig ist laut Tüv Rheinland vor allem, sich selbst nicht zu stark zu fordern. Gerade für leistungsorientierte Beschäftigte kann das schwierig sein.
Der Tüv Rheinland rät mitunter zu Strategien aus der Stressbewältigung, um mit den Belastungen besser klarzukommen. Entscheidend sei, die eigene Einstellung zu Leistung zu reflektieren, um so Grenzen erkennen und akzeptieren zu können.
Daneben können Atem-, Konzentrations- und Achtsamkeitsübungen, Meditation sowie Physiotherapie und Sport dazu beitragen, die Folgen der Erkrankung zu lindern. Oft können ein interdisziplinärer Ansatz und therapeutische Hilfe nötig sein.
Führungskraft muss Aufgaben prüfen
Daneben sind aber auch die Führungskraft und der jeweilige Arbeitgeber gefragt. Iris Dohmen, Psychologin bei Tüv Rheinland, rät Führungskräften, bei der Rückkehr ein offenes und konstruktives Gespräch mit den betroffenen Beschäftigten zu führen und etwa zu klären, welche Aufgaben ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin jetzt gut übernehmen kann.
Grundsätzlich gilt: Sind Beschäftigte aufgrund des Post-Covid-Syndroms innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, sind Arbeitgeber auch zu einem beruflichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Ein BEM soll dazu beitragen, dass Beschäftigte frühzeitig wieder gut in den Job finden und erneuten Ausfallzeiten möglichst vorbeugen.
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