Wuppertal. Zu den acht Masernfällen in den vergangenen drei Wochen in Wuppertal ist ein weiterer Verdachtsfall hinzu gekommen. Was das Gesundheitsamt rät.

Die Behörden in Wuppertal bemühen sich, einen Ausbruch der Masern unter Kontrolle zu bekommen. Zu den acht Masernfällen in den vergangenen drei Wochen sei noch ein Verdachtsfall hinzugekommen, sagte Matthias Buntrock-Schweer vom Gesundheitsamt der Stadt am Montag.

Das Amt hat mehr als 400 Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt und sie gebeten, ihren Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. „Man kann auch in der Inkubationszeit impfen. Das verhindert zwar nicht unbedingt den Ausbruch der Masern, kann aber den Verlauf abmildern“, sagte Buntrock-Schweer. Das Gesundheitsamt verhängte für 19 nicht ausreichend geimpfte Kinder und Jugendliche ein dreiwöchiges Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Schulen.

Bundesweite Impfpflicht soll zum 1. März 2020 in Kraft treten

Masern gehen zunächst mit grippeähnlichen Symptomen und später einem charakteristischen Hautausschlag einher. Die Infektion kann in seltenen Fällen tödlich enden. Gefährlich sind Masern vor allem für Säuglinge und Kleinkinder. 2017 hatte es einen größeren Masernausbruch in Duisburg gegeben, 2018 in Köln. Danach waren die Masern-Infektionen in Nordrhein-Westfalen wieder deutlich zurückgegangen.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Impfpflicht gegen Masern vor. Kinder ohne Masernimpfung sollen vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können, Eltern von ungeimpften Schulkindern müssten bis zu 2500 Euro Bußgeld zahlen. Die Impfpflicht soll am 1. März 2020 in Kraft treten.