Berlin . Schönheits-, Zahn- oder Augenoperationen werden in Osteuropa oft zu günstigeren Preisen angeboten. Fallstricke warten auf Touristen.

Die Anzeigen im Internet versprechen „mehr Selbstbewusstsein“ oder ein „höheres Selbstwertgefühl“. Beides soll eine Korrektur der Nase bewirken. Mit derlei Versprechen und günstigen Preisen locken Kliniken in Polen, Tschechien oder der Türkei deutsche Patienten. Mal wird die Nase für 800 Euro gerichtet, mal gibt es die Operation für knapp 1900 Euro. Ein Schnäppchen, wenn man auf die Durchschnittspreise der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) schaut. Dort wird die Nasenkorrektur mit 4500 Euro ausgewiesen.

Kein Wunder, dass sparsame Interessenten bei Schönheits-OPs über die Grenzen schauen. Schließlich werden derlei Eingriffe von keiner Krankenkasse bezahlt. „Man kann nicht generell sagen, dass die Qualität im Ausland schlechter ist“, sagt DGÄPC-Sprecher Martin Spiering. Zahlen über Umfang der Behandlungsreisen gibt es nicht. So haben die hiesigen Fachärzte nur indirekt Einblick in das Geschehen, wenn Nachbehandlungen vonnöten sind.

Wenig Zeit für die Beratung

„Das größte Problem sind Pauschalangebote“, erläutert Spiering. Dabei werden Anreise, Hotel und OP gebündelt angeboten. Den operierenden Arzt würden die Patienten oft erst am Tag des Eingriffs kennenlernen. Für eine ausreichende Beratung und Bedenkzeit bleibe da keine Zeit. Wenn es zu Komplikationen kommt, wird der Spartrip im Nachhinein teuer. „Wenn ein medizinisches Problem auftritt, kommt keine Kasse für eine Korrektur der OP auf“, warnt der Sprecher.

Neben Schönheitsbehandlungen locken ausländische Ärzte Deutsche auch mit Augenlasern, Kuren und vor allem Zahnbehandlungen an. In Polen wird die Augenbehandlung zum Beispiel für etwa den halben Preis angeboten. Auch Ärzte in der Türkei bieten das Lasern günstiger an. Gerade bei dieser Operation sei die Nachbehandlung wichtig, warnt Georg Eckert vom Berufsverband der Augenärzte. Gelegentlich würden beispielsweise Entzündungen auftreten. „Es ist nicht damit getan, mal eben ein Wochenende nach Istanbul zu fliegen und sich mal eben lasern zu lassen“, sagt der Facharzt.

Krankenkasse übernimmt Anteil der Kosten

Bei hierzulande üblichen Kassenleistungen wie dem Zahnersatz spielt die Krankenversicherung auch bei einer Behandlung im Ausland mit. Sie übernimmt den Anteil der Kosten, den sie auch in Deutschland übernehmen würde. Doch aufgepasst: Auch vom Zahnarzt in Polen verlangt die Krankenkasse zunächst einen Heil- und Kostenplan, den sie genehmigen muss. Erst dann ist die Kostenübernahme sichergestellt. Die Ausgaben für Reise und Unterkunft muss der Patient stets selbst übernehmen. Das gilt generell, also auch, wenn bei einer Krankheit ein Spezialist in einem anderen Land aufgesucht wird.

Ähnliche Fallstricke warten auf Gesundheitstouristen, die eine Kur zum Beispiel in einem der tschechischen Bäder anstreben. Auch hier sollte auf jeden Fall zuvor die Krankenkasse eingeschaltet werden, wenn diese die Kosten übernehmen soll. „Viele Leistungen sind zustimmungspflichtig“, erläutert der Sprecher der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Bernd Christel.

Facetten der medizinischen Versorgung in der EU

Die Einrichtung informiert im Internet unter www.eu-patienten.de über die verschiedenen Facetten der medizinischen Versorgung innerhalb der EU. Sie wird von der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam getragen. Wie viele Bundesbürger sich außerhalb des Landes behandeln lassen, ist nicht bekannt. Genaue Zahlen dazu werden nicht erhoben. Bei regulären Kassenleistungen ist der Anteil gering, wie Christel weiß.

Lediglich 0,004 Prozent der Ausgaben der Krankenkassen entfielen auf Kostenerstattungen. Darin enthalten seien jedoch auch jene Arztbesuche, die bei Unfällen oder Erkrankungen im Urlaub bezahlt werden. Der Besuch von Spezialisten ist eher die Ausnahme. Das könnte dem Sprecher zufolge auch daran liegen, dass die Patienten oft finanziell in Vorleistung gehen müssen. Bei einer OP kämen schnell fünfstellige Beträge zusammen, sagt er.

Betroffene müssen sich auf Zuzahlungen gefasst machen

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen innerhalb der EU bei akuten Leiden für die Behandlungskosten auf. Beim Arzt oder in der Klinik muss dafür die Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt und ein Formular ausgefüllt werden. Die Karte befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte, die jeder Versicherte hat.

Allerdings müssen sich Betroffene auf Zuzahlungen gefasst machen. „Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet würden“, betonen die Verbraucherzentralen.

Auch vor anderen Risiken warnen Patientenschützer. So gelte in Streitfällen das Recht des anderen Landes, sagt Bernd Christel. Auch Sprachbarrieren bergen Gefahren, etwa wenn der Patient die Erläuterungen des Arztes nicht richtig versteht. Vor der Behandlung sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt und die Nachbehandlung besprochen werden, raten die Verbraucherzen­tralen. Schließlich empfehlen sie dringend, sich vor der Behandlung über die medizinische Qualität des Anbieters zu informieren.