Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Krankheitstage pro Kind im Jahr, an denen er freigestellt werden muss. Allerdings dürfen es maximal 25 Tage im Jahr sein, auch bei drei oder mehr Kindern. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Tage pro Kind und maximal 50 im Jahr. In dieser Zeit erhält jeder gesetzlich versicherte Elternteil nach Vorlage eines Attests von seiner Krankenkasse "Kinderkrankengeld" als Ausgleich zum ausbleibenden Lohn.