Ob Mietrecht, Baurecht oder Wohnungseigentumsrecht: Die Rechtsanwaltskanzlei Struck aus Dortmund überzeugt mit jahrelanger Erfahrung.

Seit fast 30 Jahren betreut Rechtsanwalt Jürgen Struck (59) aus Dortmund im gesamten Ruhrgebiet Mandanten in allen Fragen des Bau- und Mietrechts. So vertritt seine Kanzlei Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften oder Einzeleigentümer zwischen Duisburg und Unna.

Der Fokus liegt dabei auf dem Wohnungseigentumsrecht – oder anders ausgedrückt: auf dem Recht der Eigentumswohnungen. In diesem komplexen Bereich suchen Mandaten die Hilfe der Dortmunder Kanzlei, wenn es um Fragen geht, die nur juristisch geklärt werden können.

Seit kurzem unterstützt ihn sein Sohn Georg Struck (31) vollständig in der Kanzlei. Anfang 2016 wurde er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen. Die Arbeit und Mandaten von Jürgen Struck kennt der junge Jurist aber bereits deutlich länger. „ Ich arbeite bereits seit mehreren Jahren in der Rechtsanwaltskanzlei meines Vaters als Referendar und Diplomjurist und bin deshalb versiert in allen Rechtsfragen, die auch die Spezialgebiete meines Vaters sind“, sagt Georg Struck.

Ein Beispiel aus der Praxis: Auf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft, die ein Verwalter jährlich einberufen muss, beschließt die Mehrheit, dass die Fassade erneuert werden soll. Aber nicht nur die Fassade hat eine Sanierung nötig, sondern auch die Fenster. Wirtschaftlich macht es in einem solchen Fall keinen Sinn, die eine Maßnahme ohne die andere umzusetzen.

„Als Einzelner kann man hier nur gegen die Mehrheit ankommen“, erklärt der Anwalt Jürgen Struck, „wenn man argumentiert, dass dies keiner ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.“ Der Grund: das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist außer Acht gelassen worden. Die Fenster müssen irgendwann ohnehin gemacht werden, auf die Eigentümer kämen doppelte Kosten zu. „Hier würde der Amtsrichter einem höchstwahrscheinlich recht geben“, so die Einschätzung des Juristen aus Dortmund.

Ein anderes Beispiel: Erscheinen die Kosten für eine Reparatur zu hoch, weil der Verwalter der Eigentümergemeinschaft nur ein Angebot eingeholt hat, dann kann der Einzelne auch hier gegen den Mehrheitsbeschloss vorgehen. Die Fälle, mit denen sich die Kanzlei von Jürgen Struck aus Dortmund beschäftigt, berühren dabei neben dem Wohnungseigentumsrecht auch immer Fragen des Miet- und Baurechts. Hat ein Mandant etwa eine Eigentumswohnung in einem Gebäude gekauft, das gerade gebaut wird, dann sind Mängel ein guter Grund, um sich juristischen Rat einzuholen. Das gleiche gilt, wenn eine Wohnung vermietet ist. Bei Kündigung, Reparaturen oder falschen Nebenkostenabrechnungen kann es schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. „Die gesamte Bandbreite des Mietrechts kommt hier klassischerweise vor“, erläutert Struck.

Und kommt es zum Verkauf, dann hilft die Dortmunder Kanzlei ebenfalls weiter. Ob es sich um einen Hausverkauf oder den Verkauf einer Eigentumswohnung handelt, macht juristisch keinen Unterschied. „Das ist nur optisch etwas anderes, aber rechtlich ist es identisch“, erklärt Struck.

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