Der Name Krupp steht für einen Weltkonzern und gleichzeitig für eine Familiendynastie. Beides war stets eng miteinander verbunden und ist es – in gewisser Weise – noch heute.

Basis für den Weltruhm war die kurz nach der Firmengründung im Jahre 1811 begonnene Herstellung von Gussstahl. Er war der Ausgangspunkt für breit gefächerte Geschäftsaktivitäten, auf die sich der heutige ThyssenKrupp-Konzern zum Teil noch immer stützt.

Vom Stahl über den Anlagen- und Schiffbau, die Produktion von Aufzügen bis zu Industrie-Dienstleistungen reicht die Palette des Konzerns mit seinen über 177.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 43 Milliarden Euro (im Geschäftsjahr 2009/2010).

1903 war Krupp erstmals in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Bis auf ganze vier Aktien blieben aber alle Anteile im Familienbesitz. Über die Zwischenstation der Fried. Krupp GmbH wird das Unternehmen nach der Übernahme des Konkurrenten Hoesch im März 1992 dann wieder Aktiengesellschaft und kommt im Januar 1993 schließlich an die Börse.

Längst ist ThyssenKrupp angesehenes Mitglied im Deutschen Aktienindex Dax, einer erlauchten Gesellschaft von 30 führenden Börsenunternehmen. Ein klassisches Kapitalmarktunternehmen also. Gleichzeitig gilt der Konzern Börsianern immer noch als eine Art Familienunternehmen – wobei die Rolle der „Familie“ der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zukommt.
Die Stiftung hält 25,3 Prozent am Unternehmen und ist mit Abstand der größte Einzelaktionär. Sie bestimmt im Aufsichtsrat den Weg mit, den das Unternehmen strategisch geht. Drei Vertreter der Stiftung passen im Kontrollgremium auf, dass die Führung des Konzerns den Pfad nicht verlässt, den der „letzte Krupp“, Alfried, seinem Vertrauten und langjährigen Generalbevollmächtigten Berthold Beitz 1967 vorzeichnete: die Einheit des Unternehmens zu wahren.
Als Vorstandsvorsitzender der Krupp-Stiftung hat der inzwischen 98-jährige Beitz die Fäden in der Hand. Denn mit über einem Viertel der Anteile verfügt er über eine so genannte Sperrminorität. Damit kann er Grundsatzentscheidungen, die in der Hauptversammlung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden müssen, verhindern. Eine feindliche Übernahme ist damit quasi ausgeschlossen. Diese Sperrminorität, verbunden mit dem erklärten Ziel, selbstständig zu bleiben, erklärt auch, warum ThyssenKrupp während der Konsolidierungsphase der weltweiten Stahlindustrie, die vor ein paar Jahren in der Gründung von ArcelorMittal als neuem Marktführer gipfelte, nicht von internationalen Wettbewerbern angegriffen wurde. Erst recht hält sie das Interesse der so genannten Heuschrecken im Zaum, die als Private-Equity-Gesellschaften oder Hedge-Fonds Unternehmen häufig nur zu dem Zweck übernehmen, sie zu zerschlagen und in Teilen weiterzuverkaufen.

Auch in punkto Kontinuität erinnert ThyssenKrupp eher an ein klassisches Familienunternehmen als an einen nur von den Launen des Kapitalmarktes bestimmten Konzern. (Bärbel Brockmann und Hans-Willy Bein)