Berlin. Opposition kritisiert Regierungspläne zur härteren Bestrafung von Kinderpornografie und Cybermobbing. Der Gesetzesentwurf gehe in einzelnen Punkten über das Ziel hinaus. Vorgesehen sei, dass die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahren steigt.

Die Regierungspläne für die härtere Bestrafung von Kinderpornografie und Cybermobbing stoßen im Bundestag auf Skepsis. Linke und Grüne warnten am Donnerstag bei der ersten Lesung im Bundestag, der Gesetzentwurf der großen Koalition sei mitunter nicht präzise genug und schieße in einzelnen Punkten über das Ziel hinaus. "Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul.

Vorgesehen ist, dass die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahren steigt. Dies soll künftig auch die umstrittenen "Posingbilder" einschließen sowie Aufnahmen, die ohne das Wissen des Kindes entstanden sind. Zur Eindämmung des Cybermobbings sollen zudem Konsequenzen drohen, wenn man im Internet Bilder verbreitet, die dem Ansehen des Fotografierten erheblich schaden könnten.

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Kritiker des Gesetzesvorhabens warnen allerdings, dass Eltern bereits wegen Urlaubsfotos kriminalisiert werden könnten. Justizminister Heiko Maas (SPD) widersprach dieser Befürchtung: "Auch in Zukunft dürfen Eltern ihre Kinder nackt beim Planschen im Urlaub am See fotografieren." Maas wies auch den Vorwurf zurück, dass mit den Regelungen zur Verbreitung von peinlichen Fotos die Pressefreiheit beschnitten werde. "Ihre Freiheit wird durch diese Vorschriften in keinster Weise eingeschränkt." (dpa)