Berlin. Wer eine Hilfe bei der Gartenarbeit beschäftigt, kann diese bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Zum steuerlichen Absetzen einer Gartenhilfe gibt es zwei Möglichkeiten: Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Arbeiten im Garten, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden, aber von einer Hilfe übernommen wurden. Dafür können bis zu 4000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt etwa für das regelmäßige Rasenmähen, Heckenschneiden oder die Beetpflege.
Handwerkerleistungen sind Arbeiten wie das Ziehen eines neuen Zauns oder das Reparieren des Gartenweges. Hierfür können bis zu 1200 Euro geltend gemacht werden - aber nur der reine Arbeitslohn und keine Materialkosten. Für diese Arbeiten müssen eine Rechnung und ein Nachweis über die Zahlung, die nicht in bar erfolgt ist, beim Finanzamt eingereicht werden. Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können nebeneinander geltend gemacht werden. (dpa)