Frankfurt/Main. In Berlin liegen Verfügungen gegen den Mitfahrdienst “Uber“ vor, in Hamburg ist er verboten. Nun will die Stadt Frankfurt prüfen, ob diese private Art der Personenbeförderung zulässig ist oder nicht. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband bemängelt den fehlenden Personenbeförderungsschein.

Die Stadt Frankfurt prüft ein mögliches Vorgehen gegen den Mitfahrdienst Uber, über dessen App Kunden sich von privaten Fahrern befördern lassen können. "Wir prüfen in alle Richtungen und schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt", sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts am Donnerstag.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) forderte Städte wie Frankfurt, Berlin oder München laut Mitteilung auf, ebenso wie Hamburg das Angebot von Uber zu verbieten. In allen Städten fehle den privaten Fahrern der nötige Personenbeförderungsschein und damit "die rechtliche Zulassung für die gewerbliche Beförderung von Menschen", sagte der BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.

In Frankfurt sei bekannt, dass es in Hamburg ein Verbot und in Berlin Verfügungen gegen Uber gebe. "Wir lassen uns aber nicht drängen", sagte der Sprecher. (dpa)