Isselburg. . CDU-Antrag zur Dichtheitsprüfung im Ausschuss wird angenommen. Nur Grüne enthielten sich bei der Abstimmung. Letztlich entscheidet der Rat am 26. Februar.

Gute Nachrichten für Hauseigentümer außerhalb der Wasserschutzzone in Isselburg. Die neue Satzung zur Dichtheitsprüfung wird keine Fristen für die Überprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten enthalten. Das hat nun die Politik im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Die CDU, allen voran der Fraktionsvorsitzende Frank Häusler, hatte im Ausschuss die Änderung der städtischen Satzung auf Grundlage der neuen Rechtsverordnung des Landes gefordert.

Ratsbeschluss nicht eindeutig

Denn, „der Bürger will wissen woran er ist“, so Häusler. Sein Antrag, die Fristen für den „Kanal-TÜV“ aus der Satzung zu streichen „gebe dem Bürger mehr Sicherheit“, so der CDU-Chef. Bislang hat es nämlich keine eindeutige Regelung gegeben. Denn der Ratsbeschluss vom November 2013 sei nicht eindeutig gewesen. Auch wenn Kevin Schneider von der FDP noch einmal darauf hinwies, dass im Landesrecht lediglich von einem „Kann“ in punkto Fristen die Rede sei, schloss er sich dem Vorschlag der CDU an, die Streichung der Fristen in der städtischen Satzung noch mit aufzunehmen.

Uwe Übelacker, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sah das Ganze ein weniger kritischer – vor allem im Hinblick auf die Vorgaben des Landes NRW in Sachen „Kanal-TÜV“. Dieses habe sich, so Übelacker, mit den neuen Vorgaben aus der Verantwortung gezogen. „Das Land muss seine Vorgaben mehr konkretisieren“, forderte Übelacker. Zudem müsse man sich die Frage stellen, dass wenn der Kanal-TÜV für Bürger kein Muss ist, warum denn dann die Stadt bei den öffentlichen Kanäle eben einen solchen durchführen muss. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Der Rest votierte für den Wegfall der Fristen.