Isselburg/Bocholt. . Angeklagter weigerte sich, Schaden zu begleichen – Richter verurteilt ihn zu einer Geldstrafe

Hätte er die erste Rechnung beglichen, wäre ihm das Strafverfahren und die daraus resultierende Geldstrafe vermutlich erspart geblieben. Doch weil er sich uneinsichtig zeigte und nicht auf Vorschläge der Staatsanwaltschaft einging, wurde ein 41-jähriger Isselburger nun vom Bocholter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 450 Euro verdonnert.

Aggressiver Ex-Mann

Im Juni vergangenen Jahres hatte es Unstimmigkeiten zwischen dem Monteur und seiner mittlerweile geschiedenen Frau gegeben. Es ging um den Besuch der gemeinsamen Tochter am Wochenende. Da ihr Mann zuweilen aggressiv wäre, so teilte die Ex als Zeugin vor Gericht mit, habe sie eine Änderung in Sachen Besuchszeiten auf einen Zettel geschrieben. Ihre Tochter habe diesen dann ihrem Mann übergeben – woraufhin es zu einem lautstarken Wortgefecht im Flur kam. Dann setzte sie ihren Ex vor die Tür. Und hörte nur noch einen Knall. Der Angeklagte hatte aus Wut den Außenspiegel ihres Autos abgehauen. Und das bestritt der Angeklagte vor Gericht auch nicht.

Um das Auto schnell wieder verkehrssicher zu machen, ließ die Ex-Frau lediglich das Spiegelglas reparieren. Kosten: rund 80 Euro. Erst später sollte der elektrische Außenspiegel, der zudem beheizbar ist, richtig in Stand gesetzt werden. Eine Rechnung von rund 500 Euro flatterte dem Verursacher ins Haus. Doch zahlen wollte dieser nicht. Gerade einmal zehn Euro zahlte er – mehr hielt er nicht für angemessen. Vielmehr vermutete er, seine Ex-Frau wolle sich nur bereichern an der ganzen Sache – und forderte daher, auch gestern während der Verhandlung – mehrmals einen separaten Sachverständigen für den Schaden. Auch den Hinweis des Staatsanwaltes vor der Verhandlung, er solle besser den entstandenen Schaden zahlen, nahm er nicht an. Obwohl er zugleich immer wieder beteuerte, er würde für seine Fehler immer gerade stehen. „Ein Witz sei diese Annahme“, erklärte der Richter. Der Angeklagte habe sich da in etwas verrannt und hätte besser die durchaus plausible Schadenssumme zahlen sollen. Nun legte der Richter auf das Ganze noch einmal eine Geldstrafe von 450 Euro. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zahlen.

Einverstanden zeigte er sich am Ende der Verhandlung damit nicht. Auch Vertraute, die ihn begleitet hatten, hatten wenig gute Worte für die Ex-Frau übrig und beschimpften sie als Lügnerin.