LÜDENSCHEID. Rudi Niedergesäß vom Sternplatz unterliegt im Streit um ungenehmigte Werbung am Ladenlokal
„Anstatt die Optik ein bisschen aufzubessern, wird Dunkelgrau verlangt. Na gut!“ Metzgermeister Rudi Niedergesäß ist ein halbes Jahr lang stur geblieben – jetzt gibt er auf. Gestern knibbelte der Inhaber des Geschäfts am Sternplatz seine bunten Folien ab, auf denen unterhalb der Schaufenster frische Lebensmittel abgebildet waren.
Damit beugt sich Rudi Niedergesäß nach langem Streit mit der Stadt deren Anordnung zur „ungenehmigten Werbefolierung an der Fassade“. In einem Schreiben an den Metzger bezieht sich die Stadtverwaltung auf die „Werbesatzung der Stadt Lüdenscheid über örtliche Bauvorschriften für den Sternplatz und Rathausplatz sowie deren umliegende innerstädtische Bereiche“, in Kraft getreten am 10. Januar dieses Jahres. Darin heißt es in Paragraph 5, Absatz 7 über Allgemeine Anforderungen: „Neben den Werbeanlagen ist nur eine untergeordnete Produktwerbung (Fremdwerbung) zulässig, die sich hinsichtlich der Größe der Eigenwerbung deutlich den Hauptwerbeanlagen unterordnet.“
Als Alternative zum Entfernen, heißt es in dem Schreiben weiter, könne Niedergesäß auch einen „Bauantrag für eine genehmigungsfähige Art, Form und Größe von Fensterfolierungen“ vorlegen.
Doch darauf verzichtet Rudi Niedergesäß. „Ich unternehme hier gar nichts mehr, die können mich mal!“ Beim Abreißen der Folien löste sich übrigens der Lack darunter. Jetzt kann der Metzgermeister den Sockel obendrein auch noch neu anstreichen lassen – in Dunkelgrau.