Dorsten / Buer. . Auf 21 Monate Haft lautet das Urteil für den 70-Jährigen Dorstener, der im Dezember 2012 in Hassel die Abfahrtder A 52 mit der Auffahrt verwechselte. Ein Ehepaar aus Münster kam ums Leben, der Sohn überlebte.

Ohne Regung hört der Angeklagte, Hans-Dieter F. (70), das Urteil des Amtsgerichts Buer: 21 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Strafe dafür, dass der Dorstener am 30. Dezember vergangenen Jahres falsch auf die A 52 aufgefahren ist. Zum Geisterfahrer wird. Zwei Menschen kostet sein verhängnisvoller Fehler das Leben. Ein weiterer wird schwer verletzt.

Nach der Verlesung der Anklage teilt sein Verteidiger mit, der Angeklagte werde sich nicht äußern. Er habe keine Erinnerung an den Unfall. „Wir wollen den Sachverhalt so einräumen. Mein Mandant steht unter ärztlicher Betreuung und die Ärzte haben ihm geraten, nichts zu sagen.“ Damit steht fest: Der Angeklagte ist geständig.

Am Vorabend des Silvestertages hat er auf dem Weg von Dorsten zum Kirchgang in Buer die Abfahrt der A 52 in Hassel mit der Auffahrt verwechselt. Ein Warnschild, das belegen die Akten, war zuvor bei einem Lkw-Unfall verdreht worden. Ein zweites Schild fehlte bereits seit Jahren. Auf der Autobahn weicht der 70-Jährige dem ersten entgegenkommenden Pkw aus. Auf die Überholspur. Dort kollidiert sein Fahrzeug frontal mit dem einer Familie aus Münster. Die Eltern sterben noch an der Unfallstelle. Der Sohn (30) überlebt schwer verletzt.

„Meine Eltern wollten mich zum Flughafen bringen“, erinnert sich der junge Mann. „Meine Mutter ist gefahren. Mein Vater saß hinter ihr. Die Autobahn war nicht voll.“ Alles sei sehr schnell gegangen, sagt er. „Ich sah zwei Lichter auf mich zukommen und habe gerufen: Geisterfahrer!“

Seine weiteren Schilderungen bewegen nicht nur das Gericht, sondern auch die rund 40 Besucher der Verhandlung. „Ich bin aus dem Auto raus und wollte Hilfe rufen. Aber dazu war ich zu schwer verletzt. Ich habe mich dann auf die Leitplanke gesetzt und den Autos Zeichen gegeben.“ Schnell treffen die ersten Rettungskräfte ein. „Erst halfen sie mir, dann meiner Mutter. Zunächst ließ sich die Fahrertür nicht öffnen. Als das dann ging, hat meine Mutter nicht mehr reagiert.“

Danach kann der junge Mann seine Tränen nicht mehr zurückhalten. „Mein Vater war noch ansprechbar. Er hat geschrien, dass er starke Schmerzen hat.“ Es war das letzte, was er von seinem Vater hört. Weitere Retter treffen ein, versorgen den Sohn. „Ein Sanitäter rief in den Krankenwagen und fragte, ob ihm jemand mit den zwei ,Exitussen’ und dem Verletzen helfen kann.“

Bis heute leidet der junge Mann aus Münster unter den physischen und psychischen Folgen des Unfalls. Auf eine Entschuldigung des Angeklagten hofft er bis zum Prozessende vergebens.

Garantiert kein Verkehrsrowdy

„Das ist garantiert kein Verkehrsrowdy. Er muss damit leben, dass sein Verhalten dazu beigetragen hat, dass zwei Menschen sterben“, findet der Staatsanwalt gütige Worte für Hans-Dieter F.. Dennoch: „Es waren eine ganz erhebliche Anzahl von Anzeichen da, die dem Angeklagten bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten sagen müssen: Du bist hier falsch.“

So sieht es auch das Gericht, das auch den Entzug der Fahrerlaubnis für 18 Monate anordnet. Dann darf F. einen neuen Führerschein machen. „Wir haben einen Fall verhandelt, der tragisch ist in jeder Hinsicht, für alle Beteiligten, vom Täter bis zu den Opfern“, so die Richterin.