Dorsten/Essen. .

Brutal hatte der vermummte Räuber der Aufsicht in der Spielhalle an der Borkener Straße in Dorsten ins Gesicht geschlagen. Doch einen Täter gibt es nicht. Angesichts einer sehr dünnen Beweislage sprach die VII. Kammer des Landgerichtes Essen am Mittwoch einen 25-Jährigen frei.

In Untersuchungshaft saß der Angeklagte nicht. Doch über ein Jahr und zwei Prozesstage lang musste er mit dem Verdacht leben, dass er der Räuber sei. Dabei fußte der Verdacht gegen ihn allein auf der Tatsache, dass er am Morgen nach der Tat an einer falschen Stelle nach seinem Schlüssel gesucht hatte. Das reichte der Staatsanwaltschaft, ihn anzuklagen, und auch das Gericht eröffnete das Verfahren. Lediglich Verteidiger Stephan Ricken hatte im Vorfeld beantragt, das Raubverfahren wegen mangelnden Tatverdachts einzustellen.

Am 7. Juli 2012, morgens um 6.35 Uhr, war ein vermummter Mann in die „Spiel-Station“ gekommen. Er bedrohte die Aufsicht, schlug ihr mit einem pistolenähnlichen Gegenstand ins Gesicht.

Schlüssel gesucht

Als die Polizei kam, fiel ihr auf dem Lippedamm der jetzt in Essen Angeklagte auf, der nach seinen Schlüsseln suchte. Die hatte die Polizei tatsächlich vor der Spielhalle gefunden. Weil der Lippedamm der Fluchtweg des Täters war, aber kaum der Heimweg des 25-jährigen Dorsteners, geriet er in Verdacht. Weitere belastende Indizien gab es aber nicht gegen ihn. Er hatte sich damit verteidigt, dass er eben die gesamte Umgebung absuchte. Dass er morgens um sechs Uhr als Kunde in der Spielhalle war, bestätigte er. Allerdings trug er, so ist auf Bildern der Überwachungskameras zu sehen, hellere Kleidung als der zwanzig Minuten später aufgetauchte Täter. Dass er theoretisch Zeit hatte, zu Hause die Kleidung zu wechseln - auch das ist kein Beweis.

Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif beantragte „in dubio pro reo“ Freispruch, Verteidiger Ricken betonte dagegen, dass er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei. Das Gericht sprach den 25-Jährigen frei, sah seine Täterschaft aber „theoretisch nicht ausgeschlossen“. Der Angeklagte selbst hatte sich eindeutiger ausgedrückt: „Ich war es nicht, ich bin unschuldig. Bitte entscheiden Sie!“