Dorsten/Essen. .

Die überfallene Mitarbeiterin der Spielhalle weint, als sie im Landgericht Essen die Bilder von ihren Verletzungen sieht. Ein brutaler Raub ist angeklagt, doch der 25-jährige Dorstener auf der Anklagebank weist die Vorwürfe zurück. Er sei nicht der Täter, sagt er.

Morgens um 6.30 Uhr hatte ein unbekannter Mann am 7. Juli vergangenen Jahres die Spielhalle „Spiel-Station“ an der Borkener Straße betreten. Er bedrohte die weibliche Aufsicht mit einem Gegenstand, der sie an eine Pistole erinnerte. „Mach’ die Kasse auf“, verlangte er barsch. Doch sie wehrte ab, sie habe keinen Schlüssel zur Kasse. Damit gab der Räuber sich aber nicht zufrieden. Kurzerhand schlug er ihr mit dem Gegenstand ins Gesicht. Eine Prellung und eine Platzwunde waren die Folgen.

Erfolgreich endete der Überfall für ihn trotz der Brutalität nicht. Geld bekam er nicht, lief ohne Beute aus der Spielhalle heraus. Eine Kollegin des Opfers, die in einem Nebenraum durch Schreie aufmerksam geworden war, sah, dass er in Richtung Lippedamm flüchtete.

Schlüssel gefunden

Das Überfallopfer kennt den Angeklagten zwar flüchtig als Kunden. Wiedererkennen kann sie ihn aber nicht. Das war schon direkt nach der Tat so. Sie erinnert sich: „Die Polizei kam mit einem, der der Täter sein sollte. Ich konnte das nicht bestätigen.“ Vor der Spielhalle hatte die Polizei damals einen Schlüssel gefunden. Kurz darauf entdeckten sie den Angeklagten auf dem mutmaßlichen Fluchtweg. Was er da mache, fragten sie ihn. Er suche seinen Schlüssel, den er auf dem Weg nach Hause verloren habe, entgegnete er.

Welche Emotionen eine solche Tat immer noch auslösen kann, zeigte sich, als Richter Rudolf Fink, Vorsitzender der VII. Essener Strafkammer, der Spielhallen-Mitarbeiterin Bilder ihrer Verletzungen zeigt. Sie weint, stockt ein wenig. Eine Pause lehnt sie ab.

Verteidiger Stephan Ricken fragt behutsam, ob es ihr etwas ausmache, wenn der Angeklagte laut „Mach’ die Kasse auf“ rufe. Nein, das will sie nicht hören. So wird der Angeklagte weder be- noch entlastet. Weil der Täter mit der rechten Hand zuschlug, fragt er seinen Mandanten, ob er Rechtshänder sei. Nein, antwortet dieser. Der Prozess wird am 18. November fortgesetzt.