Schalksmühle.
Ob eine vorgezogene Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr in Schalksmühle stattfindet, ist noch offen. Jörg Schönenberg will sich nicht festlegen und verweist auf Unklarheiten in dem Gesetzgebungsverfahren. „Ich werde mich äußern, ob die Wahl des Bürgermeister im kommenden Jahr stattfindet, sobald alle Fakten auf dem Tisch liegen“, sagte Schönenberg auf Anfrage.
Bürgermeister sowie Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. März ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden.
Das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020 sicher. Dazu verlängerte die Landesregierung die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre und verkürzte die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt.
Um das Ziel zeitgleicher Wahlen schon zur Kommunalwahl 2014 zu erreichen, eröffnet das Gesetz in einer Übergangsregelung Hauptverwaltungsbeamten einmalig die Möglichkeit, ihr Amt vorzeitig niederzulegen.
Allerdings gibt es zahlreiche Probleme, zum Beispiel bei der Stichwahl. So findet die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 statt. Sollte es zur Stichwahl kommen, die in der Regel zwei Wochen später stattfindet, kollidiert dieser Termin mit dem Pfingstsonntag. Außerdem wäre der Bürgermeister zwischen dem regulären und dem Stichwahltermin nicht im Amt. Daher müsste zum Beispiel die Wahlwerbung neu geklebt werden. Weitere Hindernisse sind Fragen der Pensionsansprüche und vieles mehr.
Daher empfiehlt inzwischen selbst das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales den Bürgermeistern, nun noch keine Entscheidung zu treffen: „Es empfiehlt sich, einen Entlassungsantrag (...) erst zu stellen (...), wenn das genannte Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.“
Nach der Sommerpause wird sich der Landtag mit den Problemen befassen. Bis zum 30. November können Bürgermeister Anträge auf vorzeitige Entlassung stellen.