Dorsten. . Nach einem brutalen Angriff auf einen Familienvater in Dorsten am Dienstagabend schwebt das Opfer nun nicht mehr in Lebensgefahr. Der 32-jährige Angreifer, der den Vater zusammenschlug, als er mit Lebensgefährtin und Kind unterwegs war, wurde entlassen. Eine Gerichtsverhandlung steht an.
Der 35-jährige Familienvater, der am Dienstagabend brutal zusammengeschlagen wurde, ist nicht mehr in akuter Lebensgefahr. „Sein Zustand hat sich stabilisiert“, so Polizeisprecher Michael Franz (Foto) am Donnerstag. Der Mann befindet sich zur Behandlung seiner schweren Kopfverletzungen in einer Spezialklinik.
Nachdem der 32-jährige Angreifer schon in der Nacht zum Mittwoch vorläufig festgenommen werden konnte, hat die Polizei am Mittwoch auch die Identität seines Begleiters ermittelt. Es handelt sich dabei um einem 21-Jährigen Mann, ebenfalls aus Dorsten. Er sei aber nicht an der Gewalttat beteiligt gewesen, haben Zeugenaussagen ergeben.
Warum der 32-Jährige – er ist wegen Körperverletzung vorbestraft – den 35-jährigen angriff, bleibt weiter unklar. An der Fußgänger-Ampel Willy-Brandt-Ring/Vestische Allee war es zunächst nur zum Wortgefecht gekommen mit dem Opfer, das mit Lebensgefährtin und Kind unterwegs war. Dann folgte unvermittelt ein brutaler Angriff. Der Familienvater schlug mit dem Kopf auf, der Angreifer schlug danach weiter auf den am Boden liegenden ein.
Angreifer wurde entlassen
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen habe der Staatsanwalt auf eine Vorführung vor dem Haftrichter verzichtet und die Entlassung des 32-Jährigen verfügt. „Es lagen keine Haftgründe vor“, so der Polizeisprecher. Der Angreifer verfüge über einen festen Wohnsitz, die Tat aufgeklärt, Flucht nicht anzunehmen.
Haft droht dem Angreifer allerdings nach der anstehenden Gerichtsverhandlung. Entscheiden muss der Staatsanwalt zwischen einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Totschlag. Letztere setzt voraus, dass ein Tötungsvorsatz angenommen wird. Beim Angriff auf ein am Boden liegendes Opfer ist das zumindest nicht von vornherein auszuschließen.