Schwerte. Ein psychisch schwer kranker Mann aus Schwerte muss nicht in die geschlossene Psychiatrie - solange er sich an strenge Auflagen hält. Das hat jetzt das Hagener Landgericht beschlossen. Im September 2012 hatte der Mann mit einer Eisenstange in einer Volksbank-Filiale um sich geschlagen.
Im September letzten Jahres hatte der 49-jährige Mann mit einer Gewindestange in einer Bankfiliale um sich geschlagen und vier Kunden verletzt. Das Hagener Landgericht sprach am Mittwoch das Urteil.
Als es um die Frage ging, wie der 49-jährige schuldunfähige Schwerter unterzubringen ist, wurde der sonst so stille Mann lebhaft. "Ich will nicht nach Aplerbeck! Ich will frei sein. Ich will zu Hause bleiben." Aber in seiner jetzigen Wohnung kann der Schwerter nicht bleiben. Zu groß wäre die Gefahr neuer Taten aufgrund weiterer Krankheitsschübe.
Medikamente nehmen
Das Gericht entschied, dass die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung nicht zwingend nötig sei, solange der Mann regelmäßig seine Medikamente nehmen und lückenlos betreut würde, wie es seit einiger Zeit der Fall ist.
Daher soll er nun auf Bewährung in einer betreuten Wohneinrichtung für psychisch Kranke in Hamm einziehen.Der vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung: "Sie würden früher oder später in Ihrer Schwerter Wohnung verwahrlosen. Das ist jetzt eine große Chance, mit Ihrer Krankheit leben zu lernen."
Hintergrund
Im September hatte der Schwerter im Wahn in der Volksbankfiliale an der Kuhstraße mit einer Eisenstange um sich geschlagen. Eine 60-Jährige erlitt eine stark blutende Platzwunde. Aufgrund einer schweren psychischen Krankheit war der Mann nicht schuldfähig.