Lüdenscheid.

Das Kulturhaus kann als Probenort fürs Orchester, die Bigband und die Bläser- und Streichergruppe der städtischen Musikschule genutzt werden – für Wolff-Dieter Theissen, im Rathaus Leiter des Fachbereichs Kultur, ist dies sogar eine „ideale Lösung“. So könnte der aufkeimende Zwist zwischen Musikern und Sportlern um die Nutzung der Albert-Schweitzer-Schulturnhalle vermieden werden. Die Variante ist indes nicht Gegenstand der gerade erst beauftragten Untersuchung einer Doppelnutzung.

Auf Anfrage erläuterte Theissen die Vorteile des Vorschlags: „Platz zur Aufbewahrung der Instrumente ist reichlich da, und es gäbe weder innen noch außen Probleme mit der Geräuschkulisse.“ Zu klären wären zwar die Termine, die nicht mit denen des Kulturhauses kollidieren dürften. Aber: „Montags ist das Kulturhaus für die Öffentlichkeit geschlossen. Würde dann geprobt, wäre nur die Schlüsselgewalt zu regeln, denn ich glaube nicht, dass man dafür dann Techniker oder Hausmeister bräuchte.“ Zugleich würde das Kulturhaus weiter ausgelastet, „und wenn wir damit der Musikschule helfen können, dann tun wir das gerne“.

Helfen würde Theissen indes auch dem LTV von 1861. Der Verein will die Schweitzer-Turnhalle gerne weiter und sogar noch intensiver für seine Sportgruppen nutzen.

Die Kulturhaus-Variante war bereits im Vorfeld des Schulausschusses vom Dienstag ein Thema, kam in der Sitzung selbst aber nicht vor. Stattdessen wurde darin nur über die Möglichkeiten eines Miteinanders von Schule, Sport und Musik diskutiert. Schließlich sprach sich der Ausschuss für einen Prüfauftrag aus: Die Verwaltung soll beide Seiten über die Ferien ansprechen und untersuchen, wie auch die baulichen Voraussetzungen für eine „Koexistenz“ von Sport und Musik in der Halle aussehen.

Die Kulturhaus-Lösung kann auf teure Umbauten verzichten. Was hier anfiele, wäre die Anschaffung von Instrumenten, die schwerlich einmal pro Woche zur Probe geschleppt werden könnten, etwa die Schlagzeuge. Dagegen bringen Geiger, Trompeter oder Flötisten ihre Instrumente ohnehin von zuhause mit. Eventuell, so Theissen, könne zudem eine Miete für die Probezeiten anfallen, die rathausintern zwischen den Fachbereichen Schule und Kultur zu verrechnen wäre.