Werdohl. .

Die Verwaltung zählt in der Vorlage die vier Möglichkeiten auf, wie die zwei Millionen Euro an fehlenden Schlüsselzuweisungen bis 2018 aufgefangen werden könnten. Auch wenn kein Beschlussvorschlag formuliert wurde, wird der Doppelhaushalt als „erste Option“ vorgestellt.

Bis zum Herbst des Jahres müsste der Haushalt für dieses und das nächste Jahr aufgestellt werden, durch Kürzung der Ausgabenansätze in allen Verwaltungsbereichen könnte der Konsolidierungsbedarf von zwei Millionen Euro abgedeckt werden. Der Sinn eines solchen Doppelhaushaltes könnte im Zeitgewinn liegen.

Eigentlich, so heißt es dort, müsste der Haushalt 2013 komplett überarbeitet werden, wenn ein Doppelhaushalt erstellt werde. Kämmerer Schlüter schreibt aber auch: „Aufgrund der im Jahr 2013 zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (zur Zeit rund 4,3 Millionen Euro) ist eine Überarbeitung des Haushaltsplanes nicht zielführend, da die in den Vorjahren entstandenen Verbesserungen beim Jahresabschluss von durchschnittlich rund 4,5 Millionen Euro (sogenannter Bodensatz) in diesem Jahr nicht zu erwarten sind.“

Würde der Ausgangswert für die Gewerbesteuer weiter reduziert, ergebe sich für 2018 ein noch höherer Kompensationsbedarf. Weiter heißt es: „Der Bodensatz ist von der Systematik her nicht veranschlagungsfähig.“ Andere Kommunen hätten schon versucht, Verbesserungen beim Jahresabschluss durch „pauschale Minderausgaben“ im Haushalt darzustellen. Dieses Verfahren sei aber vom Innenministerium für unzulässig erklärt worden. Schlüter: „Zum jetzigen Zeitpunkt wären nur ,willkürliche’ Kürzungen bei einzelnen Haushaltsansätzen möglich.“

Zweite Möglichkeit wäre, den Beschluss zur Anhebung der Grundsteuer B um 300 Punkte um eine noch restriktiver formulierte Vorsorglichkeitsklausel zu erwirken. Der Rat hatte sich bislang prinzipiell dagegen ausgesprochen, weil die Bürger nicht noch weiter belastet werden sollen, auch nicht perspektivisch oder vorsorglich.

Dritte Möglichkeit wäre die Aufgabe aller freiwilligen Leistungen und die Schließung städtischer Einrichtungen. Auch das hat die Politik bislang abgelehnt.

Die vierte Option ist, nichts zu unternehmen und die Bestellung des Sparkommissars abzuwarten, der dann alleinverantwortlich Beschlüsse ohne Beteiligung des Rates fassen würde.