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Sind Bergsenkungen weiter verbreitet als bisher angenommen? Genau das will die Bezirksregierung Arnsberg durch ein unabhängiges Gutachterteam überprüfen lassen. Untersucht werden soll auch das Umfeld der Zeche Auguste Victoria (Marl, Haltern) und des 2008 stillgelegten Bergwerks Lippe (Gelsenkirchen, Herten, Dorsten).
Auslöser der Aktivitäten ist der Fall des Bergwerks Prosper-Haniel in Bottrop. Die TU Clausthal hatte nachgewiesen, dass im Umfeld der Zeche weit größere Bereiche von Bergschäden betroffen sein können als von der RAG prognostiziert. Die Bezirksregierung Arnsberg verfügte daraufhin, dass der Radius rund um das Abbaugebiet, die sogenannte Nulllinie, um bis zu 1000 Meter vergrößert wird. Die Nulllinie markiert die Grenze, bis zu der in Kohlerevieren Bergsenkungen und damit Schäden an Häusern, Straßen oder Brücken zu erwarten sind.
Die RAG selbst sieht an den anderen Bergbaustandorten keine Anhaltspunkte dafür, dass der in den Rahmenbetriebsplänen ausgewiesene Bergsenkungsbereich nicht korrekt ist. Die RAG weist indes Schadensersatzansprüche jenseits der errechneten Grenzen auch nicht mehr kategorisch zurück. Das ist die Erfahrung, die der Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG), Herten, gemacht hat.
Die Bezirksregierungen Arnsberg (Bergbehörde) und Köln (die für das ganze Land Geodaten erhebt) sind jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass auch außerhalb der prognostizierten Einwirkungsbereiche der Bergwerke Bodenbewegungen erkennbar sind. Die Gutachter sollen nun klären, ob der Steinkohlenbergbau dafür verantwortlich ist.
Bei den Bodenbewegungen geht es nach Angaben der Bergbehörden nur um Werte im Millimeterbereich. Dass Senkungen in dieser Größenordnung zu Sachschäden führen, sei „unwahrscheinlich“.