Dorsten. .
Mit einem vergleichsweise eher milden Urteil endete am Donnerstag vor dem Amtsgericht Dorsten ein Prozess gegen einen 32-jährigen Mann. Der arbeitslose Hartz-IV-Bezieher, der schon über eine lange Latte an Vorstrafen verfügt, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung in eine ambulante Drogen-Therapie begeben.
Diese Strafe wurde von der Vorsitzenden Richterin Regine Heinz allerdings mit strengen Auflagen verbunden, denen sie eine knallharte Drohung folgen ließ. Sollte sich der geschiedene Ehemann künftig auch nur eines klitzekleinen Vergehens schuldig machen, dann werde das Urteil komplett widerrufen und der Angeklagte sich im Knast wieder finden.
„Nutzen Sie diese Chance, es dürfte ihre letzte sein“, gab Heinz dem Vater eines Sohnes noch mit auf den Weg. Sie sei gemeinsam mit den Schöffen nur unter erheblichen Bedenken zu diesem Urteil gekommen.
Der Angeklagte musste sich gestern in der fast dreistündigen Marathon-Sitzung gleich drei Mal verantworten, wobei die ersten beiden Fälle aus dem Jahr 2011 nieder geschlagen wurden.
Beide Male hatte er unter Einfluss von Drogen, Amphetaminen und Alkohol grundlos Schlägereien angezettelt. In einem Fall soll er sogar gedroht haben, zurück zu kommen, um „alle nieder zu stechen,“, im anderen will er Stimmen in seinem Kopf gehört haben. Das Gericht gestand ihm zu, nicht Herr seiner Sinne gewesen zu sein und somit schuldunfähig.
Am zweiten Weihnachtstag
Doch im dritten Fall, am zweiten Weihnachtstag des letzten Jahres gegen vier Uhr morgens, stand er wohl nicht unter Drogeneinfluss.
Da will er bei einer verbalen Auseinandersetzung seiner Freundin vor einer Gaststätte in Holsterhausen eine Ohrfeige verpasst haben. Zeugen gaben jedoch gegenüber der Polizei an, er habe die Frau geschlagen und sie, am Boden liegend, auch noch getreten. Und einen in dem Konflikt zur Hilfe herbei geeilten Mann habe er ebenfalls geschlagen und getreten.
Diese Aussagen brachten dem Mann, der ohnehin noch unter Bewährung aus einem anderen Vergehen steht, nun das neue Urteil ein.