Neuenrade.
Der Tanz in den Mai ist im vollen Gange, es wird gefeiert, getrunken und geraucht. Zumindest Letzteres aber nur bis Mitternacht. Ab dem 1. Mai, punkt null Uhr, ist das Rauchen in allen geschlossenen Räumen von Gaststätten verboten. Die bisherigen Sonderregelungen, wie Raucherclubs, Raucherzimmer und Eckkneipen fallen weg. Wer rauchen will, muss vor die Tür. Einzige Ausnahme: geschlossene Gesellschaften.
Gäste die sich über das neue Gesetz hinwegsetzen und trotzdem rauchen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Bis zu 1000 Euro sollen die Ordnungsämter von einem Raucher einfordern können; gegen die Gastwirte, die das Rauchen in ihren Räumen zulassen, können Geldbußen bis zu 2500 Euro verhängt werden.
Der Ehrenvorsitzende des Neuenrader Wirtevereins, Friedrich-Wilhelm Dickehage, findet die Verschärfung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes sehr unglücklich: „Viele Wirte haben extra in Raucherräume investiert, um zum einen Nichtraucher zu schützen und zum anderen um Rauchern das Rauchen zu ermöglichen. Diese Investitionen sind jetzt alle verloren.“ Restaurants und Hotels, die ihren Umsatz mit Speisen und Übernachtungen verdienten, würde das Gesetz nicht so stark treffen, sagt Dickehage. Gastwirte mit Betrieben in denen die Gäste ihr Feierabendbier trinken wollen und dazu rauchen möchten, seien aber, so der Ehrenvorsitzende wörtlich „in den Hintern gekniffen.“
Auch auf die kommende Schützensaison hat das Raucherschutzgesetz Auswirkungen. Schützenhallen sind als geschlossene Räume ebenfalls vom Rauchverbot betroffen. Anders sieht es für Schützenzelte aus, hier gibt es unterschiedliche Ansichten, etwa ob das Zelt noch ein geschlossener Raum ist, wenn eine Seitenwand entfernt wird. Sabine Rogoli, Abteilungsleiterin des Neuenrader Ordnungsamtes, sieht auch in einem Zelt mit drei Wänden einen geschlossenen Raum. Die genauen Begrifflichkeiten müssten aber auch intern noch geklärt werden.
Auch wenn die Gesetzesverschärfung genau in die Nacht des Tanzes in den Mai fällt, stellt sie klar: Das Gesetz gilt. Alle Wirte seien ausreichend durch die Medien informiert worden. Zwar sind bisher keine gezielten Maßnahmen geplant, Beschwerden werde aber nachgegangen. Ebenso sind in unregelmäßigen Abständen Kontrollen geplant.
Verstöße gegen die neuen Auflagen sind ein Bußgeldtatbestand, betont Rogoli, ob dieses verhängt wird oder es bei einer Ermahnung bleibt, liegt allein im Ermessen des Ordnungsamtes. Ein weiteres Problem sieht Rogoli darin, dass Raucher zwangsläufig auf die Außenbereiche der Gastwirtschaften ausweichen werden, dadurch könnte es verstärkt zu Ruhestörungen kommen, Beschwerden von Anwohnern werde auch hier nachgegangen.