Lüdenscheid.

„In der ersten Zeit hatten wir kaum Bewerbungsrichtlinien. Das hatte eine Flut von Bewerbungen zur Folge. Da wurde für die Jury zum Problem, aus der Masse die Qualität herauszusuchen. Wir wollten ja schließlich auch keine falschen Hoffnungen wecken“, erinnert sich Thomas Meermann (Sparkasse Lüdenscheid) an die Anfänge des Ida-Gerhardi-Förderpreises.

Inzwischen gibt es ein starres Gerüst, wer sich überhaupt für den Ida-Gerhardi-Förderpreis bewerben darf. Meermann und Galerie-Leiterin Dr. Susanne Conzen haben inzwischen die Ausschreibungsunterlagen verschickt. Die Preisverleihung ist am 18. Oktober in der Städtischen Galerie. Maximal zwölf junge Künstler aus Nordrhein-Westfalen dürfen sich Hoffnung machen auf 5000 Euro Preisgeld und weitere 3000 Euro für eine Auflagenarbeit in Zusammenarbeit mit der Städtischen Galerie.

Bewertet werden Eigenständigkeit und Originalität

Seit 1990 stiftet die Sparkasse Lüdenscheid alle zwei Jahre den Förderpreis. Mit der Vergabe ist eine Ausstellung in der Galerie verbunden. Die Ausstellung zum Ida-Gerhardi-Förderpreis soll das breite Spektrum der aktuellen Entwicklung in der zeitgenössischen Kunstszene NRWs zeigen. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die Künstler sollen nicht älter als 39 Jahre sein.

2011 sicherte sich der junge Kölner Künstler Marcel Hiller den Preis mit einer Installation. In diesem Jahr sitzt er in der Jury – gemeinsam mit Professor Dirk Löbbert, Dr. Doris Krystof, Professor Udo Dziersk und Galerieleiterin Dr. Susanne Conzen. Bewertet werden die Eigenständigkeit und die Originalität des Werkes. „Die jungen Leute sind immer sehr dankbar dafür, dass sie ihre Werke ausstellen dürfen. Die Jury selbst trifft sich zweimal. Einmal, um aus den aussagekräftigen Bewerbern maximal zwölf herauszufiltern. Die werden dann eingeladen. Gemeinsam gehen wir durch die Einrichtung. Jeder kriegt seine Ausstellungsfläche zugewiesen und entscheidet dann, welche Werke er oder sie mitbringt“, so Conzen im Gespräch.

Ausschreibungsfrist endet am 21. Juni

Vom 17. bis 27. September bauen die Künstlerinnen und Künstler – sie müssen in NRW leben, hier geboren sein oder hier studiert haben – das auf, was ihnen wichtig ist. Dann trifft sich die Jury ein zweites Mal und ermittelt den Förderpreisträger. „Das Verfahren hat sich bewährt“, so Meermann.

Die Sparkasse hat die Ausschreibungsunterlagen 800-fach auflegen lassen. Hinzu kommen zahlreiche elektronische Einladungen, sich für den Förderpreis zu bewerben. Angeschrieben werden in erster Linie die Akademien in NRW, da dort der direkte Kontakt zu den Künstlern möglich ist. Post kriegen aber auch die bisherigen Preisträger.

Die Ausschreibungsfrist endet am 21. Juni. Die Ausstellung selbst wird vom 18. Oktober 2013 bis zum 9. Februar 2014 gezeigt.